Steuervorteil Erhaltungsaufwand bei Schenkung einer Immobilie

In Zeiten steigender Inflation ist man häufig gut beraten, die Immobilie innerhalb der Immobilie von Generation zu Generation weiterzugeben. Die Vorteile der Erhaltungsaufwendungen bei Verkauf einer Immobilie können damit nicht eingeheimst werden. Aber es winken andere Vorteile.

Schenkungssachverhalte

Schenkungssachverhalte sind Fälle, in denen Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre verteilt wurde und noch im Verteilungszeitraum die Immobilie im Wege der Schenkung übertragen wird. Da in solchen Schenkungsfällen der Beschenkte zum Einzelrechtsnachfolger wird, kann dieser die noch nicht abgezogenen und verteilten Erhaltungsaufwendungen entsprechend der Wahl des Rechtsvorgängers (also des früheren Eigentümers) weiter abziehen. Der Verteilungszeitraum wird quasi durch den Beschenkten zu Ende geführt.

Ihre steuerlichen Vorteile

Steuerlich ergeben sich dabei direkt zwei Vorteile: Aus einkommensteuerlicher Sicht kann in aller Regel auch hier wieder ein Progressionsvorteil erzielt werden, da die vermögensabgebende Generation sich meist nicht mehr im aktiven Erwerbsleben befindet und somit eine geringe Einkommensteuerprogression hat.

Die vermögensaufnehmende Generation befindet sich jedoch noch mitten im Erwerbsleben, weshalb die Progression umso höher ist. Dies führt dazu, dass aus einkommensteuerlicher Sicht der Abzug der Erhaltungsaufwendungen bei der nachfolgenden Generation zu einer höheren Steuerersparnis führt, als dies bei der vermögensabgebenden Generation der Fall gewesen ist. Im Familienverbund konnten daher Steuern gespart werden.

Nutzten Sie auch die schenkungsteuerlichen Vorteile

Ein weiterer Vorteil ergibt sich zudem aus schenkungssteuerlicher Sicht, da der Wert der Erhaltungsaufwendungen unter dem Strich "auch geschenkt" wird, obwohl in den meisten Fällen die schenkungssteuerliche Bemessungsgrundlage davon nicht berührt wird.

Sofern daher die abgebende Generation 50.000 Euro Erhaltungsaufwendungen investiert und dann die Immobilie verschenkt, werden unter dem Strich 50.000 Euro mehr geschenkt, obwohl die Schenkungsteuer in der Vielzahl der Fälle nicht höher ausfallen wird.