Steuervereinfachungsgesetz: Das erwartet Sie 2011

2011 kommt ein neues Steuervereinfachungsgesetz: Zeitnahe Betriebsprüfung, papierlose Kommunikation, die Erleichterung der Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und die elektronische Lohnsteuerkarte sind nur einige von rund 40 Neuerungen im deutschen Steuerdschungel.

Steuervereinfachungsgesetz im Dezember 2010 beschlossen
Im Dezember 2010 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP auf rund 40 Maßnahmen zur Steuervereinfachung geeinigt. Unternehmen und Steuerbürger sollen durch das Steuervereinfachungsgesetz von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden. Das Besteuerungsverfahren soll so einfacher, transparenter und nachvollziehbarer werden – und zwar für alle Beteiligten.

Steuervereinfachungsgesetz: Was ändert sich ab 2011?
Eine der Maßnahmen ist die Einführung der elektrischen Lohnsteuerkarte. Diese können Sie als Arbeitgeber ab dem Jahr 2012 abrufen und so den zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen. Die Daten werden dann in einer bundesweiten Datenbank von der Finanzverwaltung gepflegt. Vorgänge in Ihrem Unternehmen werden so beschleunigt.

Auch Steuererklärungen können Sie in Zukunft sowohl privat als auch betrieblich elektronisch vornehmen. Eine weitere Änderung betrifft die Betriebsprüfung. Die Bundesregierung möchte erreichen, dass Betriebsprüfungen künftig zeitnaher durchgeführt werden, damit Unternehmen sich die Aufarbeitung weit zurückliegender Jahre ersparen können. Für die Inkraftsetzung der Neuregelung und Vereinfachung der Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen wird der 1. Januar 2012 angestrebt. Abstimmschluss ist Mitte 2011. Das sind nur einige der Neuheiten im Steuervereinfachungsgesetz.

Alle Steuervereinfachungspläne können Sie unter http://www.steuerweb.org/ herunterladen.