Steuernachteile drohen wenn Geschäftssitz unklar

Ein typischer Fall aus der Praxis: Sie beauftragen einen ausländischen Vertragspartner mit Werklieferungen oder Werkleistungen. In diesem Fall ist der deutsche Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer. Ist der Geschäftssitz jedoch unklar, ergeben sich schnell Probleme. Versuchen Sie daher immer eindeutig festzustellen, wo Ihre Geschäftspartner ihren Geschäftssitz haben.
Geschäftssitz klar – Beispiele
Ein belgisches Unternehmen liefert und montiert eine Lagerhalle auf Ihrem Betriebsgrundstück in Nordrhein-Westfalen; eine französische Firma repariert eine Produktionsanlage im Saarland. In diesen Fällen ist der deutsche Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer. Aber nicht immer liegt der Sachverhalt so klar wie in diesen Beispielfällen.

Geschäftssitz unklar
Ist zweifelhaft, ob Ihr Auftragnehmer seinen Geschäftssitz in Deutschland oder im Ausland hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine so genannte Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts vorzulegen.

Achtung: Die Bescheinigung ist immer nur für maximal ein Jahr gültig. Überzeugen Sie sich davon, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher
Fordern Sie die Bescheinigung vorsichtshalber von Ihrem Auftragnehmer an. Nur so können Sie ausschließen, dass Ihnen Steuernachteile entstehen, weil Sie verpflichtet waren, die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen, dies aber versäumt haben.
Ganz wichtig: Dies gilt auch, wenn Sie Abschlagzahlungen über Teilleistungen vereinbart haben.
Zusatz-Service zum Thema "Geschäftssitz"
Wenn Ihre Firma Werklieferungen und -leistungen erbringt, müssen Sie auch selbst damit rechen, dass Ihre Vertragspartner Sie auffordern, eine Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen. Besorgen Sie sich daher frühzeitig den Vordruck "USt 1 TS".