Steuern und Verein: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Vereinswesen ist der Bereich, in dem die meisten Steuern abgezogen werden. In diesen Bereich gehören Veranstaltungen und der sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb sowie die Vereinsgaststätte.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Vereinsgaststätte
Die Einnahmen in diesem Bereich werden mit der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (19 %) verrechnet, jedoch nur dann, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 35.000 Euro liegen. Die Körperschaftssteuer wird eingezogen, wenn der mit bis zu 3.835 Euro bezifferte Freibetrag überschritten wird.

Einnahmen in diesem Bereich sind Erlöse aus dem Gaststättenbetrieb (Umsatzerlöse, Speisen, Getränke, etc.) sowie Einnahmen aus der der Sportler-, Mitglieder- und Nicht-Mitglieder-Bewirtung.

Ausgaben in diesem Bereich sind Personalkosten, Verwaltungskosten, Anteilige Raumkosten sowie Steuern, Versicherungen und sonstige Beiträge. Des Weiteren zählt in diese Ausgabenseite der Einkauf der Waren.

Veranstaltungen und der sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
In diesen Bereich fallen beispielsweise Einnahmen aus Sportveranstaltungen mit bezahlen Spielern oder auch Werbeeinnahmen. Sollte die Zweckbetriebsgrenze von 36.678 Euro überschritten werden, fallen in diesen Bereich auch die Einnahmen aus Sportveranstaltungen.

Ausgaben in diesem Bereich können beispielsweise Personalkosten sein. Außerdem wird auch der Wareneinkauf in diesen Bereich klassifiziert. Weitere Positionen können Werbekosten sowie sonstige Ausgaben aus dem wirtschaftlichen Betrieb sein.