Steuern sparen bei Immobilien: 11. Herstellungskosten bedenken

Um den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und Kosten herzustellen, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auch mit den dafür vorgesehenen Darlehensmitteln bezahlt werden. Im Falle der Anschaffung sind daher gesonderte Zahlungen der verschiedenen Gebäudeteile herbeizuführen. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

Zinsen bei Herstellung
Für den Herstellungsfall empfiehlt es sich, ein Baukonto einzurichten, das ausschließlich mit Darlehensmitteln ausgestattet ist. Von diesem separaten Baukonto dürfen dann nur die dem Vermietungsbereich zugeordneten Herstellungskosten bezahlt werden. Fehlt es an einer eigenständigen Zahlung der gesondert zugeordneten Aufwendungen, sind die Schuldzinsen nach dem Verhältnis der Baukosten der einzelnen Gebäudeteile schätzungsweise aufzuteilen.

Werden sämtliche Baukosten einheitlich abgerechnet und bezahlt, können die Darlehensmittel lediglich nach dem Flächenverhältnis verteilt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Steuerpflichtige aufgrund einer selbst erstellten Aufstellung die Herstellungskosten anteilig dem vermieteten Teil zuordnet und die daraus resultierenden Herstellungskosten mit Darlehensmitteln bezahlt.

Optimale Verteilung von Zinsen in sonstigen Fällen
Übertragbar ist die vorgestellte Gestaltung auch auf ein teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutztes Gebäude. Gemeint ist hier das Arbeitszimmer. Wer beispielsweise sein Unternehmen von zu Hause aus betreibt und dafür ein Arbeitszimmer nutzt, kann von vorneherein darauf achten, dass ein entsprechend optimaler Zinsaufwand auf das Arbeitszimmer entfällt.

Ebenso können die erläuterten Grundsätze auf die Finanzierung von Erhaltungs- und Renovierungsaufwendungen angewandt werden. In allen Konstellationen ist jedoch zu beachten, dass die Planung im Voraus stattfinden muss.