Steuern: Segelyacht oder Flugzeug auf Finanzamtkosten?
Lesezeit: < 1 MinuteDer Fall: Ein Unternehmer hatte Oldtimer-Flugzeuge angeschafft, um damit zu werben. Die Kosten dafür wollte das Unternehmen steuerlich geltend machen. Nein, sagte dazu das Finanzamt und jetzt auch der Bundesfinanzhof in einem Urteil (vom 07.02.2007, Az. I R 27-29/05).
Genauso hat der BFH den steuerlichen Abzug der Kosten für eine Segelyacht nicht zugelassen, die ein Unternehmen überwiegend für Fahrten der Lehrlinge einsetzte, das aber auch privat genutzt wurde.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: