Eine Eigennutzung ist auch unwahrscheinlich, wenn Sie am selben Ort eine weitere (Ferien-) Wohnung besitzen.
Bei gelegentlicher Selbstnutzung müssen Sie eine Prognose über 30 (!) Jahre erstellen. Alle voraussichtlichen Kosten werden anteilig der Fremdvermietung und der Eigennutzung zugeordnet. Insgesamt muss sich dann ein Überschuss ergeben.
(Bundesfinanzhof, Urteil Az. IX R 87/00 vom 6.1.2001)