- Selbst dann müssen Steuerpflichtige prüfen, ob alle Angaben tatsächlich vollständig und richtig sind. Wird das versäumt und eine unrichtige Steuererklärung unterschrieben, ist keine Gnade zu erwarten. Wie im Urteilsfall dürften die Gerichte zumindest von einem bedingten Vorsatz ausgehen. Das heißt: Für eine Bestrafung reicht das bereits aus. Selbstverständlich auch dann, wenn es um Privatrenten geht.
- Alle Rentenauszahlungen werden der zentralen Stelle für Altersvermögen gemeldet. Von dort aus gehen sie weiter an die Wohnsitzfinanzämter. Jedes Verschweigen fliegt deshalb auf. Droht Gefahr, sollten sich Betroffene über die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige informieren. Wird diese vor Tatentdeckung abgegeben, fallen nur die hinterzogenen Steuern plus Verzugszinsen an.