Steuerfreier Sachbezug: Tankgutscheine für Mitarbeiter sind steuerfrei

Bei jeder Gehaltsanpassung bleibt ein großer Teil dem Mitarbeiter vorenthalten. Der Fiskus kassiert mit. Mit Tankgutscheinen als steuerfreier Sachbezug können Sie den Mitarbeitern etwas zukommen lassen, ohne dass der Staat mitverdient.

Steuerfreier Sachbezug heißt das Zauberwort, wenn es darum geht, Mitarbeitern ohne Beteiligung des Fiskus eine Zuwendung zu ermöglichen. Bis zu 44 Euro können monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, was im Vergleich zu einer Anpassung des Bruttogehaltes aus Sicht des Unternehmens einen erheblichen Vorteil darstellt.

Denn bei einem steuer- und sv-pflichtigen Bezug müsste der Arbeitgeber deutlich tiefer in die Tasche greifen, um beim Mitarbeiter einen ähnlichen Effekt zu erzielen.

Tankgutscheine sind steuerfreier Sachbezug

Erhält ein Mitarbeiter Gutscheine oder
eine Karte zur Verwendung an einer Tankstelle, sind diese bis zu 44 Euro
im Monat weder zu versteuern noch zu verbeitragen. Dabei ist der
Tankgutschein nur ein Beispiel eines Warengutscheins, denn auf die Art
der bezogenen Ware kommt es nicht an. Wichtig ist, dass der Gutschein
nicht gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

Freigrenze bei mehreren Bezügen beachten

Eine regelmäßige steuerfreie Zuwendung von Gutscheinen in Höhe von 44 Euro funktioniert allerdings nur dann, wenn keine weiteren Sachbezüge vorliegen, denn es handelt sich um eine Freigrenze, deren Überschreitung eine Steuer- und Sozialabgabenpflicht für alle Sachbezüge auslöst! Kommt es also zu zusätzlichen Zuwendungen, wie z.B. einem Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk, ist die Steuerfreiheit schnell dahin.

Arbeitgeber zahlt erst bei Einlösung

Das Unternehmen sollte die Gestaltung des Gutscheinverfahrens so vornehmen, dass die Belastung erst bei der Einlösung durch den Mitarbeiter erfolgt. Versäumt ein Mitarbeiter, den Gutschein einzulösen, entstehen keine Kosten.

Neben steuerfreien Warengutscheinen gibt es noch einige andere Möglichkeiten, Mitarbeitern zu mehr "Netto vom Brutto" zu verhelfen. Diese sind in einem weiteren Artikel in diesem Portal beschrieben.