Steuerfreibetrag – Wie Ehepaare vom doppelten Grundfreibetrag profitieren

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, welcher der Existenzgrundlage dient und als Steuerfreibetrag gewertet wird. Ehepaare können in ihrer steuerlichen Erklärung einen doppelten Grundfreibetrag geltend machen und somit eine richtige Steuerersparnis erzielen. Bei einer einzelnen Veranlagung würde ab einem Einkommen über dem Existenzminimum eine Einkommenssteuerpflicht erhoben, die jeder Ehepartner für sich einhalten und das überschüssige Einkommen versteuern müsste.

Durch die doppelte Veranlagung und die von Ehepaaren in der Regel gemeinsam abgegebene Steuererklärung ist es möglich, den doppelten Steuerfreibetrag zu benennen und so auf das Haushaltseinkommen weniger Einkommenssteuer zu zahlen. Auch im Verwaltungsaufwand wirkt sich diese Berechnung für Sie positiv aus und spart gegenüber einer einzelnen Veranlagung für beide Ehepartner eine Menge Zeit. Wer wenig verdient, muss bis zur Grenze des Steuerfreibetrag keine Einkommenssteuer errichten.

Gerade für Ehepaare bei denen ein Partner mehr und der andere Partner weniger verdient, kann sich die Steuerersparnis äußerst positiv und rentabel auswirken. Erreicht ein Ehepartner mit seinem Verdienst die Steuergrenze nicht und der andere Ehepartner liegt mit seinem Einkommen darüber, zeigt sich die doppelte Veranlagung als für den Steuerzahler optimale Gesetzgebung.

Würden beide Ehepartner ihre Steuererklärung einzeln einreichen, würde der niedrig verdienende Ehepartner keine Einkommenssteuer zahlen, der besser verdienende Ehepartner aber mit seinem Überschuss beim Einkommen in die Steuerpflicht gelangen.

Die Addition der beiden Grundfreibeträge lässt die separate Veranlagung bei Ihnen als Ehepaar ausschließen und rechnet das Mehreinkommen Ihres Ehepartners auf Ihren Steuerfreibetrag an. Erst nach der gemeinsamen Veranlagung wird die Steuerpflicht errechnet und anhand des doppelten Grundfreibetrags vom Fiskus eingefordert. Zugrunde liegt der Satz des Existenzminimums, welcher sich aus dem Sozialhilferechts ergibt.

Sie haben als Ehepartner das steuerfreie Einkommen zur Verfügung, welches für ein Ehepaar mit Hartz 4 Bezug gewährt wird. Es lohnt sich durchaus, wenn Sie als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und so den Grundbetrag für Ihr steuerfreies Einkommen verdoppeln.

Gerade bei Teilzeitbeschäftigten, beziehungsweise bei Geringverdienern in einem 400 Euro Job und einem über dem Mindestsatz liegenden Ehepartner, zeigt sich die steuerliche Ersparnis von ihrer rentablen Seite. Ihr Ehepartner muss weniger Einkommenssteuer errichten, da in der gemeinsamen Veranlagung zuerst der Grundfreibetrag aufgestockt und verdoppelt wird.

Wenn Sie die gemeinsame steuerliche Veranlagung als Haushalt nutzen, zahlen Sie in der Gemeinschaft weniger Steuern als bei einer separaten Einreichung der Einkommenssteuererklärung. Sie sind beim Fiskus als Ehepaar besser gestellt und gewinnen an Vorteilen mit der Verdoppelung des Grundfreibetrags. In Kombination mit weiteren Vergünstigungen zur Einkommenssteuer können Sie Ihre steuerliche Verpflichtung tendenziell senken und als Ehepaar profitieren.