Steuererleichterung: Neue Lohnsteuerberechnung im Dezember 2015

Im Sommer hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes verabschiedet. Dies hat für alle Arbeitnehmer einen positiven Effekt. Denn es kommt hier regelmäßig zu einer Steuerentlastung. Die Voraussetzung für die Steuerentlastung müssen Sie in der Lohnabrechnung schaffen.

Es gibt nämlich eine neue Steuerformel für den Dezember 2015. 

Neuer Programmablaufplan für Dezember 2015

Die durch das Gesetz verabschiedeten Steuererleichterungen muss die Steuerberechnung im Dezember 2015 mit einem aktuellen Steuerablaufplan (PAP) für die Lohnsteuerberechnung durchführen.

Hierfür sollten Sie in der Lohnabrechnung rechtzeitig vor der Dezemberabrechnung ein aktuelles Service-Pack für Ihre Lohnsoftware installieren.

Das sind die Steuererleichterungen im Detail

Der steuerliche Grundfreibetrag wird – rückwirkend ab dem 1.1.2015 – von derzeit 8.354 € um 118 € auf 8.472 € angehoben. Ab Januar 2016 wird er um weitere 180 € auf dann 8.652 € angehoben.

Das Kindergeld wird im laufenden Jahr um 4 € monatlich erhöht – rückwirkend ab 1.1.2015.

In 2015 um 4 €:

  • von 184 € auf 188 € für das 1. und 2. Kind
  • von 190 € auf 194 € für das 3. Kind
  • von 215 € auf 219 € ab dem 4. Kind

In 2016 um 2 €:

  • von 188 € auf 190 € für das 1. und 2. Kind
  • von 194 € auf 196 € für das 3. Kind
  • von 219 € auf 221 € ab dem 4. Kind

Für Familien soll das Kindergeld für den Zeitraum Januar bis September mit der Oktoberauszahlung gezahlt werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag 2015 steigt um 144 € auf 4.512 € und 2016 um weitere 96 € auf 4.608 € pro Jahr.

Was bringt die Steuerentlastung?

Die Frage, die sich jeder Arbeitnehmer stellt: Was bekomme ich denn auf Heller und Pfennig? Die Antwort könnte lauten: Nicht viel. Tatsächlich bewegt sich die Steuerentlastung beispielsweise bei der Steuerklasse I und einem Monatsbrutto von 3.000 € bei rund 25 € für das komplette Jahr 2015.

Sie sehen, durch diese Steuerentlastung wird es bei den meisten Arbeitnehmern kaum zu größeren Sprüngen reichen. Aber ein wenig Steuerentlastung ist ja bekanntlich besser als gar nichts.