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Steuererklärung: Werbungskosten bei bevorstehender Vermietung

Schon seinerzeit hatten wir über das positive Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes (Az: 1 K 2073/04) berichtet. In dem erstinstanzlichen Urteil hatten die Richter eine positive Entscheidung für den Vermieter getroffen. Inhaltlich ging es um die vorweggenommenen Werbungskosten während der Selbstnutzung, die im Hinblick auf eine zukünftige Vermietung getätigt werden.

Steuererklärung: Werbungskosten bei bevorstehender Vermietung

Der Sachverhalt zur Vermietung
Im Streitjahr wohnte ein Ehepaar noch in der seinerzeit angeschafften Immobilie. Schon wenige Monate später wollte das Paar jedoch die Eigentumswohnung vermieten, da bereits parallel ein Einfamilienhaus gebaut wurde. Das Haus sollte zukünftig selbst genutzt werden.

In Vorbereitung zur Vermietung wurden bereits Aufwendungen getätigt, die später zu einer besseren Vermietung der Wohnung führen sollten. Die entsprechenden Investitionen wurden in der Steuererklärung als Werbungskosten im Hinblick auf die zukünftige Vermietung angesetzt.

Werbungskosten in der Steuererklärung
Bei Bearbeitung der Steuererklärung versagte das Finanzamt den Abzug der Werbungskosten im Bereich der Vermietung und Verpachtung. Hiergegen richtete sich die Klage des Ehepaars vor dem Finanzgericht des Saarlandes. Wie schon erwähnt ließen die erstinstanzlichen Richter den Werbungskostenabzug zu. Dagegen wehrte sich das Finanzamt indem es per Revision gegen den Bundesfinanzhof gezogen ist.

Lesen Sie im nächsten Beitrag nun die höchstrichterliche Entscheidung aus München.

Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes können Sie hier zu unserem ursprünglichen Beitrag gelangen.

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