Steuererklärung: Weniger Einkommensteuer dank Gesetzesfehler

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und dies gilt insbesondere auch für die Einkommensteuer. Dies merkt man nahezu an jeder Steuererklärung. Nun ist jedoch dem Gesetzgeber ein Fehler unterlaufen, mit dem Sie die Einkommensteuer mindern können.

Mehr Handwerkerleistungen in der Steuererklärung 2008
Die Steuermäßigung für Handwerkerleistungen ist von vormals 20% der Aufwendungen und einem Höchstbetrag von 600 Euro auf 20% der Aufwendungen aber einem Höchstbetrag von 1.200 Euro erhöht worden. Gelten sollte diese Gesetzesänderung ab dem 01. Januar 2009, jedoch muss man mittlerweilese hier wohl das "sollte“ großschreiben. Im Rahmen eins Chaos der Gesetze scheint nämlich eine Gültigkeit des Höchstbetrages von 1.200 Euro bereist ab 2008 gegeben zu sein.

Doppelter Höchstbetrag in der Steuererklärung
Die Erhöhung der Steuerermäßigung wurde im "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ beschlossen. Dieses Gesetz trat noch in 2008 in Kraft. Die Übergangsregelung, wonach die Erhöhung des Höchstbetrages bei den Handwerkerleistungen erst ab 2009 gelten soll, trat jedoch erst zum 01. Januar 2009 in Kraft.

Dies bedeutet, dass auch für 2008 schon der neue Höchstbetrag von 1.200 Euro für Handwerkerleistungen zur Minderung der Einkommensteuer in der der Steuererklärung begehrt werden sollte. Zwar war dies nicht Wille des Gesetzgebers, aber eine Auslegung einer gesetzlichen Norm nach dessen Willen kommt grundsätzlich nur in Zweifelsfragen in Betracht. Hier ist jedoch eindeutig im Gesetz geregelt, dass der Höchstbetrag auf 1.200 Euro erhöht wird und dies gilt bereits in 2008.

Sicherlich wird hier noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, weshalb wir bei Neuigkeiten weiter berichten werden, bis dahin sollte man jedoch auf die 1.200 Euro für 2008 bestehen.