Steuererklärung: Weitere außergewöhnliche Belastungen

Die Steuererklärung soll ja für uns Bürger immer einfacher werden. Weit gefehlt, denn man benötigt als Laie mittlerweile wirklich gute Fachkenntnisse, um sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden und diese zu verstehen! In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Bereich der außergewöhnlichen Belastungen und wie sich diese Kosten auf Ihre Steuererstattung auswirken können.

Was sind eigentlich außergewöhnliche Belastungen?
Wie der Begriff schon sagt, es geht hierbei um Aufwendungen und Kosten, die den Steuerpflichtigen außergewöhnlich treffen. Ausgaben, die also nicht den laufenden monatlichen Fixkosten wie Strom, Telefon, Miete etc. zuzuordnen sind.

Meine Empfehlung an die Steuerpflichtigen: Bewahren Sie sämtliche Belege bezüglich Medikamentenzuzahlungen, rezeptfreien Medikamenten, Praxisgebühren und Zuzahlungen beim Arzt auf. Desweiteren Kosten hinsichtlich Zahnersatz und Brillen. Auch Zuzahlungen bei einem Krankenhausaufenthalt oder Kuraufenthalt gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Sie erwarten ein Baby?
Dann können Sie auch die Kosten für die Geburtsvorbereitung und die Kosten einer Hebamme oder Säuglingsschwester zum Ansatz bringen. Vergessen Sie nicht die Fahrtkosten zu den Kursen aufzuschreiben.

Im vorangegangenen Kalender gab es einen Todesfall in Ihrer Familie?
Auch die dafür angefallenen Kosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der ersichtlich ist, wie viel zum Beispiel das Grabmal gekostet hat, welche Gebühren angefallen sind, sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Friedhofsverwaltung und auch was der Blumenschmuck gekostet hat.

Die Anschaffungskosten der Grabstätte sind ebenfalls abzugsfähig. Desweiteren die Kosten für Trauerkarten. Und bitte beachten: Auch die Schuldzinsen für eine eventuelle Darlehensaufnahme können geltend gemacht werden.

Es sind Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung angefallen?
Die Kosten des Rechtsanwaltes, Prozesskosten, die Aufwendungen für eine notarielle Trennungs-und Scheidungsvereinbarung, die Wertermittlungskosten bezüglich des Zugewinnausgleichs und die Schuldzinsen für eine Darlehensaufnahme können geltend gemacht werden. Nicht vergessen! Fahrtkosten mit dem eigenen PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie hatten mit Unwetterschäden zu kämpfen oder mussten Hausrat neu anschaffen?
Auch diese Kosten können Sie abzüglich eventueller Erstattungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen!

Wichtig! Der Gesetzgeber spricht von einer zumutbaren Eigenbelastung eines jeden Steuerpflichtigen. Diese zumutbare Eigenbelastung hängt von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte ab und variiert zwischen 7% und 1% je nachdem, was Sie verdienen, welche Steuerklasse und wie viele Kinder Sie haben.