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Steuererklärung: Keine Abzüge für die Arbeitsecke

Viele Arbeitnehmer und noch mehr Selbstständige lassen sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater unterstützen. Denn es ist gar nicht so leicht, einen Überblick zu bekommen, was man alles von der Steuer absetzen kann.

Steuererklärung: Keine Abzüge für die Arbeitsecke

Ein gutes Beispiel dafür ist die komplizierte Rechtslage zur Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Lesen Sie hier, was nach neuesten Entscheidungen gilt.

Steuerberater-Tipps zum Arbeitszimmer

Was man von der Steuer absetzen kann, ist für Privatpersonen oft ein Buch mit sieben Siegeln. Steuerberater haben Zugang zu aktuellen Entscheidungen und können diese vor allem auch im Einzelfall anwenden. So stehen viele Arbeitnehmer und Selbstständige vor der Frage, ob sie die Kosten für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen können. Wer darf es absetzen? Und in welchem Umfang? Was müssen Sie nachweisen, damit das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer akzeptiert?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie die Kosten für ihr Homeoffice in ihrer Steuererklärung angeben können. Doch meist geht dies nicht. Der Bundesfinanzhof hat gerade die strengen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer bekräftigt:

  • Das Arbeitszimmer muss büromäßig eingerichtet sein
  • Es muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.

Keine Aufteilung der privaten und beruflichen Nutzung

Eine Aufteilung und eine anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Nutzung scheidet nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus. Man könne eben nicht nachweisen, dass ein Raum tatsächlich beispielsweise zu 60 Prozent beruflich und 40 Prozent privat genutzt werde, und entsprechend Werbungskosten geltend machen. Aus der Entscheidung folgt, dass eine „Arbeitsecke“ nicht abzugsfähig ist, weil sich die Aufteilung nicht nachweisen lässt.

Eine sehr geringe private Nutzung von weniger als 10 Prozent wird akzeptiert, aber mehr nicht. Über die Frage, welche privaten Gegenstände sich im Arbeitszimmer befinden dürfen, wird gestritten. Gästebett und Fernseher sind jedenfalls im Zweifelsfall nicht büromäßig.

Arbeitnehmer, denen für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht, können für das häusliche Arbeitszimmer Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr geltend machen. Zu dieser Gruppe gehören Lehrer, die keinen Schreibtisch in der Schule haben, an dem sie den Unterricht vorbereiten können, und Außendienstmitarbeiter, die die Kundenbesuche im häuslichen Arbeitszimmer vor- und nachbereiten.

Was Sie noch von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Steuerberater mit Detailkenntnis

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten und überlegen, welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können, sollten Sie einen Steuerberater um Rat fragen. In der Regel werden die Ausgaben für den häuslichen Arbeitsplatz nicht anerkannt, solange Sie weiterhin einen Arbeitsplatz in der Firma haben. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Sämtliche Kosten sind dagegen abzugsfähig, sobald das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, wie es bei vielen Selbstständigen und Freiberuflern der Fall ist. Ihr Steuerberater zeigt auf, wie dies dem Finanzamt glaubhaft nachgewiesen wird und welche Kosten im Detail anzusetzen sind. So werden für ein 15 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 100-Quadratmeter-Wohnung 15 Prozent der Kosten geltend gemacht, einschließlich Heizung, Strom, Finanzierungskosten und weiterer Kosten. Auch Einrichtung und technische Ausstattung sind dann abzugsfähig.

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