Insbesondere die Anlage N hat es dabei in sich – ein richtiges Ausfüllen ist also lohnenswert. Diese 5 Dinge können Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung angeben.
1. Fahrtkosten
In der Anlage N der Steuererklärung dreht sich alles um Ihr berufliches Einkommen sowie um die Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit entstanden sind. Einen wichtigen Teil machen dabei die Kosten für den Arbeitsweg aus. Hierfür können Sie eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer (einfache Wegstrecke) geltend machen – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme bestimmter Verkehrsmittel.
Lassen sich höhere Aufwendungen im Einzelfall nachweisen, können diese auch über den Betrag der Entfernungspauschale hinaus in Ansatz gebracht werden. Bedenken Sie bei der Eintragung von Fahrtkosten in der Anlage N der Steuererklärung aber stets, dass Sie die genaue Anzahl Ihrer Arbeitstage ermitteln müssen. Ziehen Sie also Urlaubs- und Krankheitstage bei der Berechnung immer ab.
2. Aufwendungen für Arbeitsmittel und Fortbildungen
Sind Sie Lehrer und benötigen eine neue Aktentasche um Ihre Unterrichtsvorbereitungen oder korrigierte Hefte in die Schule zu transportieren? Dann können Sie die Kosten für die Anschaffung der Tasche vom Fiskus zurückfordern, auch wenn Sie kein Lehrer sind, und eine Tasche für den allgemeinen Arbeitsweg benötigen. Auch Ausgaben für einen dienstlich benötigten Computer, für Software, Fachbücher oder Berufsbekleidung lassen sich durch einen Eintrag in der entsprechenden Zeile der Anlage N geltend machen.
Und schließlich werden auch notwendige Aufwendungen für Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen anerkannt, sofern diese zu Ihrem Berufsbild passen.
Haben Sie also ein betrieblich veranlasstes Seminar oder beispielsweise einen Computerlehrgang besucht und aus eigener Tasche bezahlt, empfiehlt sich die Eintragung der Kosten in der Anlage N der Steuererklärung. Übrigens: Auch die Reisekosten zum Veranstaltungsort und möglicherweise erworbene Seminar- oder Prüfungsliteratur kann hier geltend gemacht werden.
3. Arbeitszimmer
Steht Ihnen für die Erledigung Ihrer beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und haben Sie daher in den eigenen vier Wänden ein Home-Office eingerichtet, lassen sich die Kosten hierfür bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 Euro pro Jahr über die Anlage N der Steuererklärung geltend machen.
Bedenken Sie dabei aber, dass im Falle einer nur anteiligen Nutzung die entstehenden Kosten nur hälftig eintragen werden dürfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Ehegatte das Arbeitszimmer ebenfalls beruflich nutzt. Dieser muss dann die andere Hälfte über seine eigene Anlage N abrechnen.
4. Doppelte Haushaltsführung
Nicht selten mieten sich Arbeitnehmer in der Nähe ihrer Firma eine zusätzliche Wohnung an, um nicht tagtäglich weite Wege zurücklegen zu müssen. Damit der Fiskus die Miete hierfür anerkennt ist es wichtig, dass die Begründung eines doppelten Haushalts zwingend im Zusammenhang mit der Ausübung des eigenen Berufes steht.
So wird beispielsweise die Erstattung von Kosten für Wohnungen, die sich nicht direkt am Ort der Beschäftigungsstelle befinden, in aller Regel abgelehnt. Zu nahe liegt für viele Finanzbeamte bei derartigen Konstellationen der Verdacht, dass sich ein Steuerpflichtiger über die Anlage N in der Steuererklärung Geld für eine privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnung erschleichen will.
Überdies werden für einen Zeitraum von drei Monaten nach erstmaligem Bezug der Nebenwohnung vom Finanzamt auch Fahrtkosten sowie entstandene Mehraufwendungen für die Verpflegung anerkannt.
5. Weitere Werbungskosten
In der Anlage N zur Steuererklärung können Sie auch Ausgaben für Bewerbungen ansetzen. Hierzu zählen neben Portokosten auch Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Zeugniskopien oder Bewerbungsfotos entstanden sind. Ferner geltend machen können Sie unter dem Punkt „Weitere Werbungskosten“ auch Kontoführungsgebühren (ohne gesonderten Nachweis derzeit bis zu einem Betrag von 16 EUR pro Jahr) sowie Kosten für einen berufsbedingten Umzug.
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