Steuererklärung 2012: Welche Neuerungen gibt es?

Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist beschlossene Sache und es ergeben sich für die Bürger und Bürgerinnen sowohl attraktive als auch weniger attraktive Neuerungen. Mit diesem Artikel möchte ich einige wichtige Änderungen herausgreifen, die das laufende Jahr 2012 betreffen.

Veränderungen bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wurde zum Beispiel einem Angehörigen eine Mietwohnung verbilligt überlassen, also deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete, so wurden auch die darauf anfallenden Werbungskosten/Ausgaben dementsprechend gekürzt.

Ab dem Jahr 2012 wurde eine klare Grenze gesetzt und zwar 66% der ortsüblichen Miete. Wenn der Angehörige also mindestens 66% der ortsüblichen Miete bezahlt, so können ab dem Jahr 2012 sämtliche Ausgaben zu 100% geltend gemacht werden. Eine sinnvolle positive und klare Entscheidung.

Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren

Für das laufende Jahr 2012 gilt, dass für alle Kinder unter 14 Jahren die anfallenden Betreuungskosten, Tagesmutter, Hort und Kindergarten etc. bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung 2012 geltend gemacht werden können. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen bezüglich des Abzugs der Betreuungskosten. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.

Nachweise über entstandene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Sie sind krank geworden und Sie mussten Krankheitskosten selbst tragen? Dann gilt leider weiterhin folgende Regelung: Krankheitskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn deren sogenannte "Zwangsläufigkeit" belegt ist. Die Anforderungen an diese Nachweise hatte der Bundesfinanzhof erst kürzlich gelockert. Aber die Finanzverwaltung hat es erreicht, ihre "strengere" Auffassung in das Steuervereinfachungsgesetz aufzunehmen.

Für Sie als Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nur bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln genügt. Für psychotherapeutische Maßnahmen, Kuren, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden und einigen weiteren Sonderfällen muss vor Beginn der Heilmaßnahme ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes vorliegen.

Änderungen bezüglich der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel benutzen, dann können Sie trotzdem zwischen der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer wählen oder die höher anfallenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in der Steuererklärung ansetzen.

Bisher konnte diese Wahlmöglichkeit auch tageweise durchgeführt werden. Dies ist ab dem laufenden Jahr 2012 nicht mehr möglich. Jetzt heißt es nur noch Entweder- oder. Arbeitnehmer mit "gemischten" Fahrten oder Arbeitnehmer, die einige Monate den Bus benutzen und den anderen Teil des Jahres ihr Auto, erfahren eine Benachteiligung bei der Absetzbarkeit ihrer Werbungskosten.