Steuererklärung 2011: Wichtige Tipps für Geldanleger und Sparer

Wer Geld angelegt hat, ob in Aktien, Fonds oder auf dem Sparbuch, unterliegt den vielfältigen Vorschriften unseres Einkommensteuerrechts. Hier die wichtigsten Tipps für Sparer und Geldanleger mit neuen Urteilen.

Depot verschenkt?

Sie haben als Aktionär Ihr Depot verschenkt? Dann unterstellt Ihnen Ihre Bank zuerst einmal automatisch einen sogenannten Veräußerungsgewinn und behält deshalb die Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag ein. Wenn Sie Ihre Bank rechtzeitig über die Schenkung in Kenntnis setzen, fällt für Sie keine Steuer an. Die Bank wiederum informiert aber das zuständige Finanzamt des Beschenkten. Darum auf die jeweiligen Freibeträge achten, die für Schenkungen je Verwandtschaftsgrad gelten.

Höhere Steuern für Privatleute in ausländischen Staaten

Privatleute, die in ausländischen Staaten wie San Marino, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg, Schweiz, Monaco oder Andorra ihr Geld anlegen, müssen in Zukunft mit deutlich höheren Steuerabgaben rechnen. Die Zinssteuer stieg von 20% auf 35% zum 1. Juli 2011.

Bankunterlagen sorgsam lesen

Lesen Sie sorgfältig Ihre Bankunterlagen! Hat Ihre Bank neben der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer einbehalten, obwohl Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, dann muss Ihre Bank Ihnen das einbehaltene Geld zurückerstatten.

Das Finanzamt tut dies nicht. Auch die Banken versuchen manchmal derartige Sachverhalte hinauszuzögern. Bleiben Sie hartnäckig und legen Sie schriftlich Einspruch ein. (Vergleichen Sie hierzu auch BMF. Schreiben v. 22.12.2009, Az IVC 1-52252/08/10004.) Bezüglich der Abgeltungssteuer berücksichtigt das Finanzamt nur den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € bei Ledigen/1.602 € bei Verheirateten.

Fahrtkosten, Beratungskosten und Depotgebühren

Fahrtkosten, Beratungsgebühren und Depotgebühren können seit dem Veranlagungsjahr 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Doch es lohnt sich ein Einspruch beim zuständigen Finanzamt, denn vor dem Finanzgericht Münster wird derzeit ein Musterprozess verhandelt (FG Münster, 6 K 3260/10).

Altersentlastungsbetrag

Sie feierten Ihren 64. Geburtstag im Jahr 2010? Dann steht Ihnen ab dem Veranlagungsjahr 2011 der sogenannte Altersentlastungsbetrag zu. Der Höchstbetrag beträgt in diesem Fall 1.444 € pro Jahr.

Da Ihre Bank den Altersentlastungsbetrag bei der Abführung der Abgeltungssteuer nicht mit einbezieht, sollten Sie eine Steuererklärung einreichen und die dafür notwendige Anlage KAP ausfüllen.

Dazu benötigen Sie von Ihren jeweiligen Banken die Information, wo Ihr Geld angelegt ist sowie die sogenannten Jahressteuerbescheinigungen, die Sie mittlerweile meistens selbst beantragen müssen. Denn so manche Bank stellt diese Jahressteuerbescheinigung seit 2010 nicht mehr automatisch aus. 

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