Steuerbescheid: Wann Ihr Antrag auf Berichtigung des Bescheids aussichtsreich ist
Lesezeit: < 1 MinuteAnders ist es, wenn Sie durch einen Steuerberater vertreten werden. Dann "zieht" die Ausrede nicht. An die Fachkenntnis des Steuerberaters werden naturgemäß sehr hohe Anforderungen gestellt, und seine Fehler werden Ihnen zugerechnet.
Finanzgericht Bremen, Urteil 2 K 148/03 vom 10.12.2003
Finanzgericht Bremen, Urteil 2 K 148/03 vom 10.12.2003
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