Für ein Versäumen der gesetzlichen Frist tragen Sie die Folgen. Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie dann nichts mehr machen. Ohne Einspruch wird er nach einem Monat rechtskräftig.
Ausnahme: Das Versäumnis lag nicht an Ihnen, und Sie legen dies glaubhaft dar. Das Finanzamt kann Ihnen dann auf Antrag die so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren: Sie werden so gestellt, als wäre die Frist noch gar nicht abgelaufen, und Sie können den Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid nachholen.
Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Monats stellen, nachdem der Umstand wegfiel, der Sie am rechtzeitigen Einspruch hinderte. Ohne eine gute Begründung genehmigt das Finanzamt Ihren Antrag nicht! Am besten verbinden Sie ihn gleich mit dem eigentlichen Einspruch.