Was tun, wenn die Einspruchsfrist versäumt worden ist?
Wenn Sie die Frist versäumt haben, kommt lediglich die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Betracht. Diese kann aber nur angewendet werden, wenn diese Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. Das ist beispielsweise der Fall bei Krankheiten oder wenn Sie auf Reisen waren.
Bei Krankheit muss es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln wie z. B. Herzinfarkt etc. Wenn Sie einen Steuerberater haben und dieser Ihre Frist versäumt, wird Ihm dieses Verschulden zugerechnet und eine Wiedereinsetzung ist nicht möglich.
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wenn Sie ohne Verschulden diese Frist nicht einhalten konnten, müssen Sie den "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand " binnen eines Monats nach dem Wegfall der Hindernisse stellen. Darin müssen zwingende Gründe des Versäumnisses erläutert und belegt werden. Auf den Antrag kann verzichtet werden, wenn innerhalb der Antragsfrist die versäumte Handlung nachgeholt wird.