1. Welche Kosten kann ich überhaupt bei der Steuer angeben
Nutzen Sie einen Telefonanschluss zu mindestens 10 Prozent betrieblich, dann können Sie alle Kosten als Betriebsausgaben geltend machen: Dazu zählen die Grundgebühren und Gesprächs- bzw. Faxgebühren, die gesamten Internet-Kosten sowie die Kosten für die Miete oder den Kauf von Telefongeräten.
2. Wie teile ich die Kosten auf, wenn ich den Anschluss auch privat nutze?
Am wenigsten Arbeit haben Sie, wenn Sie die Telefonkosten je zur Hälfte als beruflich und privat behandeln. Diese Aufteilung akzeptieren die Finanzämter in der Regel. Wenn Sie einen höheren beruflichen Anteil geltend machen wollen, sollten Sie die geschäftlichen Telefonate aufschreiben und ggf. im Einzelverbindungsnachweis kennzeichnen. Das Finanzamt wird Belege für den hohen betrieblichen Nutzungsanteil fordern.
3. Welche Internet-Kosten kann ich absetzen?
Wie bei den Telefongebühren, setzen Sie auch die Internet-Gebühren mit dem beruflichen Nutzungsanteil ab. Für die Nutzung des Internets haben Sie allerdings keine Einzelnachweise – schon gar nicht, wenn Sie eine Flatrate haben. Sie können also nur schätzen. Erläutern Sie dem Finanzamt, wenn Sie einen besonders hohen beruflichen Nutzungsanteil haben.
4. Der Anschluss läuft auf meinen Lebensgefährten. Darf ich die Kosten trotzdem geltend machen?
Nein, denn dann entstehen Ihnen persönlich ja keine Kosten. Der Anschluss muss also in jedem Fall auf Ihren Namen angemeldet sein.
5. Muss ich für die Privatnutzung Steuern zahlen?
Ja, wenn Sie einen betrieblichen Anschluss haben, müssen Sie auf den privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten Einkommenssteuer zahlen. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt noch Umsatzsteuer dazu.
Ein Tipp zum Schluss
Am unkompliziertesten ist es, wenn Sie einen separaten Telefonanschluss und ein zweites Handy anschaffen. Erklären Sie dem Finanzamt, dass Sie diese rein geschäftlich nutzen. Dann sind die Kosten dafür als Betriebsausgaben absetzbar, ohne dass Sie eine Privatnutzung abrechnen müssen.