Steuer-Tipp: Spenden-Zuwendungen an einen anderen Verein nur bis 50%
Ihr Verein muss mindestens 50% der vereinnahmten Zuwendungen für seine eigenen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Diese Regelung bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern kann sich z.B. bei größeren Projekten auch auf einen längeren Zeitraum beziehen. Allerdings ist eine dauerhafte Förderung eines anderen Vereins nicht möglich. Dies müsste durch eine Satzungsänderung erst ermöglicht werden. Denn dann verfolgt Ihr Verein dem Sinne nach keine eigenen Zwecke mehr, sondern wird dem Charakter nach ein "Förderverein".
Wichtig: Bevor Sie Zuwendungen an einen anderen Verein weiterleiten, verlangen Sie unbedingt von diesem den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes. Nur dann sind Sie abgesichert, dass der von Ihnen geförderte Verein auch tatsächlich als gemeinnützig anerkannt ist.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: