Steuer-Gerichtsurteil: Einkunftserzielungsabsicht bei unbebauten Immobilien

Inhaltlich beschäftigten sich die obersten Finanzrichter in dem Gerichtsurteil zum Thema Immobilien und Steuern mit der Frage der Einkunftserzielungsabsicht bei einer dauerhaften Vermietung einer unbebauten Immobilie sowie mit der zeitlichen Ausgestaltung des Prognosezeitraums.

Bisherige Gerichtsurteile: Bei unbebauten Immobilien gilt etwas anderes
Während bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von bebauten Immobilien die typisierende Annahme besteht, dass letztlich ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt wird, darf diese Annahme nicht auf die dauerhafte Vermietung oder Verpachtung von unbebauten Immobilien übertragen werden. So das Gerichtsurteil. Dies ist indes nichts Neues, sondern lediglich eine Bestätigung der bisherigen Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofes zu diesem Thema.

Tenor dieses Gerichtsurteils zum Prognosezeitraum bei unbebauten Immobilien
Die Folge des Fehlens einer solchen typisierenden Annahme bei der dauerhaften Vermietung oder Verpachtung von unbebauten Immobilien ist, dass es diesbezüglich stets zu einer Prognoseberechnung des Einnahmeüberschusses kommen muss.

Und damit rückt die eigentliche interessante Aussage der zitierten Entscheidung in den Vordergrund, denn die Richter definieren diesbezüglich den Prognosezeitraum für die Vermietung und Verpachtung von unbebauten Immobilien auf 30 Jahre. Hiermit wird ein Beitrag zur Rechtsklarheit geschaffen, da nun ein einheitlicher Prognosezeitraum bei unbebauten und bebauten Immobilien festgelegt ist.

Das hier besprochenen Gerichtsurteil trägt das Aktenzeichen IX R 9/06 und kann unter www.bundesfinanzhof.de heruntergeladen werden.