Steuer-Countdown – Was Sie noch bis zum Jahresende abschreiben können
Ermitteln Sie für Ihr Unternehmen den Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnungen, müssen sie offene Rechnungen noch bis zum Jahresende bezahlen. In der Regel können Sie sie sonst nicht mehr für 2001 von der Steuer absetzen.
Bilanzieren Sie dagegen, müssen Sie die Verbindlichkeiten lediglich für dieses Jahr verbuchen. Bezahlen können Sie aber noch 2002. Beachten Sie in jedem Fall, dass der Fiskus nur bestimmte Ausgaben als steuermindernde Betriebsausgaben ansieht – hier die wichtigsten:
Kaufen Sie bewegliche Wirtschaftsgüter, wählen Sie die degressive Abschreibung. Damit schreiben Sie jährlich einen festen Prozentsatz des Werts – bis zu 20 Prozent – ab. Güter, die Sie in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.6.) anschaffen, dürfen Sie nach Regel 44 Abs. 2 EStR noch mit der Hälfte dieses Jahressatzes anrechnen. Das sind für dieses Jahr also bis zu 10 Prozent.
Kaufen Sie zum Beispiel jetzt noch eine Maschine im Wert von 50.000 Mark, mindern Sie Ihren zu versteuernden Gewinn um bis zu 5.000 Mark.
Für eine 50.000 Mark teure Maschine, die Sie im kommenden Jahr kaufen wollen, können Sie jetzt schon eine Ansparrücklage in Höhe von 20.000 Mark bilden. Damit reduzieren Sie Ihren Gewinn sofort in gleicher Höhe.
Beachten Sie: Diese Regelung gilt nur für Sachgeschenke. Geldgeschenke sind nicht absetzbar.
Ausgaben, mit denen Sie den Wert erhalten, wirken für Sie in voller Höhe steuermindernd. Voraussetzung:
Beispiel: Ein Messebauer hat im vergangenen Jahr Messebauteile im Wert von 50.000 Mark als Lagerbestand in seiner Bilanz ausgewiesen. Die Bauteile hatte er durch Inventur ermittelt. Ende 2001 kauft er darüber hinaus neue Bauteile im Wert von 4.000 Mark. Die Kosten kann er sofort absetzen, da der Festwert für drei Jahre gültig bleibt.
Kaufen Sie so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die gemäß § 6 Abs. 2 EStG ohne Mehrwertsteuer nicht mehr als 800 Mark kosten. Für Kopiergeräte, Faxe oder Werkzeuge kommen so beispielsweise schnell mehrere Tausend Mark zusammen. Die können Sie sofort in voller Höhe absetzen und senken damit unmittelbar Ihren zu versteuernden Gewinn.
Beachten Sie: Auch Bilanzierer müssen die Rechung schon in diesem Jahr bezahlen, wenn das Wirtschaftsgut nur durch Skontoabzug unter der 800-Mark-Grenze bleibt und sie es als GWG absetzen möchten.
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