Steuer: Bundestagsabgeordnete haben es besser
Lesezeit: < 1 MinuteWarum kommen nur Bundestagsabgeordnete in den Genuss eines solchen Steuervorteils? Warum nicht jeder Steuerzahler? Das dachte sich auch ein Finanzrichter und klagte gemeinsam mit seiner Ehefrau darauf einkommensteuerlich wie Bundestagsabgeordnete behandelt zu werden.
Doch wie Sie wahrscheinlich schon vermuten: Die Klage wurde jetzt abgewiesen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.1.2006, Az: 10 K 2114/04). Die Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete sei nicht auf andere Steuerzahler zu übertragen. Immerhin: Wegen der Bedeutung der Sache wurde Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
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