Wo ist die Gefahr durch Staubbrände für Sie sehr hoch?
Wenn Ihrer Werkstätte Werkstoffe wie Aluminium oder organische Stäube wie z. B. Holz bearbeitet werden, ist die Staubbelastung sehr hoch. Staub entsteht vor allem an Schleifmaschinen und Poliermaschinen.
Aber auch beim Fräsen, Drehen und Sägen entsteht neben Spänen oft Staub. Wird dieser nicht entfernt, so wird er in die Luft aufgewirbelt und lagert sich an den Wänden, am Boden und an Oberflächen ab. Die Ursachen von Staub sind sehr vielfältig. Daher muss die Gefahr von Staubbränden am Arbeitsplatz so weit wie möglich reduziert werden.
Staubbrände können am Arbeitsplatz leicht entstehen
Besonders dann, wenn ein Funken erzeugt wird und dieser dann auf eine Stelle gelangt, an der eine Staubanhäufung ist, ist die Gefahr sehr groß. Ein Staubbrand am Arbeitsplatz mit abgelagerten Stäuben kann daher leicht entstehen.
Funken entstehen meistens beim Schweißen oder bei der Bearbeitung von funkenziehenden Werkstoffen wie z. B. Stahl, Titan, u.s.w.
Viele Staubbrände werden aber auch schon durch schadhafte Kabel von Maschinen hervorgerufen. Wichtig ist es, mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen.
Wie vermeiden Sie die Gefahr von Staubbränden am Arbeitsplatz?
Natürlich ist in erster Linie die Vermeidung von Staub das Wichtigste, um die Gefahr von Staubbränden zu reduzieren. Vor allem an Staub produzierenden Maschinen sind geeignete Absaugungen zu installieren, die den Staub direkt an der Entstehungsstelle erfassen. => Punktabsaugung.
Lagert sich Staub durch andere Ursachen ab, so muss man ihn durch einen geeigneten Industriestaubsauger absaugen. Fegen ist generell verboten, da Staub wieder aufgewirbelt wird. Ist der Staub explosionsfähig, so verwendet man einen explosionsgeschützten Spezialstaubsauger.
Mittlerweile gibt es viele Richtlinien zur Vermeidung von Staubbränden.
Einige die wichtigsten Richtlinien sind
- BGR 109 "Vermeidung der Gefahren von Staubbränden und Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seine Legierungen"
- VDI 2263 "Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen"
- BGI 739 "Holzstaub"
- BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung: Lufttechnische Maßnahmen"