Stadtplanausschnitt auf der GmbH-Homepage – das kann teuer werden

Ein Stadtplanausschnitt auf der Firmenhomepage gehört für viele GmbHs zum Service, um neuen Kunden und Gästen die Anfahrt zu erleichtern. Nur, in welcher Form ist der Plan dargestellt?
Um die Anfahrt zu den firmeneigenen Betriebsstätten zu erleichtern, stellen viele GmbHs einen Stadtplanausschnitt auf ihrer Homepage ein, beispielsweise einen Link von Stadtplanverlagen. Was aber auch immer wieder vorkommt: Ein eingescannter Stadtplanausschnitt wird ins Internet gestellt. Das kann jedoch teuer werden: In einem solchen Fall sollte die GmbH Schadenersatz an den Stadtplanverlag zahlen und die Anwaltskosten übernehmen, alles zusammen etwa 1.500 €.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gibt dem Verlag eindeutig Recht, denn einen Stadtplanausschnitt unzulässig zu verwenden verletzt das Urheberrecht. Rechtlich und finanziell abgesichert sind Sie nur, wenn Sie mit dem Stadtplanverlag eine Nutzungsvereinbarung geschlossen und eine Lizenzgebühr bezahlt haben. Sonst geraten Sie rechtlich ins Hintertreffen.

Von daher: Prüfen Sie, ob der Stadtplanausschnitt auf Ihrer GmbH-Homepage rechtlich einwandfrei ist! Viele Geschäftsführer sind sich dieser Schwachstelle nicht bewusst, die EDV-begabten Mitarbeiter, die die Homepage eventuell "gebastelt" haben, auch nicht. Die Begeisterung über das Ergebnis ist groß, der Überenthusiasmus vielleicht auch.
Tipp:
Wenden Sie sich an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Kommunen stellen oftmals gern über das Katasteramt einen kostenlosen Stadtplanausschnitt zur Verfügung, wenn Sie die Internetseite der Stadt, bzw. Gemeinde und den amtlichen Stadtplan verlinken.