Staatliche Fördermittel für den Start in die Selbstständigkeit beantragen

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit starten, helfen staatliche Förderprogramme. Lesen Sie, welche es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Sie zu erhalten.

Der Weg in die selbstständige Existenz ist zumeist mit einer Reihe an Hürden gespickt, die es zu überwinden gilt. Eine dieser Hürden ist die Finanzierung des Unternehmens. Nicht selten scheitern Existenzgründer am benötigten Kapital. Um dem zu entgehen, stellen der Bund, die Länder und die EU einige Fördermittel zur Verfügung, um Existenzgründern den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Welche Fördermittel gibt es?
Wer sich selbstständig machen will, benötigt oft Finanzmittel für

  • Sachanlagen
    dabei handelt es sich um klassische Anlagevermögen, wie Geschäftsausstattung, Immobilien, Fuhrpark, Maschinen
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
    dabei handelt es sich um das Umlaufvermögen wie laufende Kosten, Fremdkapital, Eigenkapital

Dabei unterstützen Sie öffentliche Förderdarlehen des Bundes:

  • ERP-Kapital für Gründung
  • KfW-StartGeld
  • KfW-Unternehmerkapital
  • KfW-Unternehmerkredites

Wann wird der Antrag auf diese Fördermittel gestellt?
Grundsätzlich muss der Antrag auf Bewilligung dieser Fördermittel vor Start der selbstständigen Unternehmung und bevor Investitionen getätigt werden gestellt und bewilligt werden. Berücksichtigt man dies nicht und tätigt bereits vorher Investitionen, kann ein böses Erwachen folgen. Denn auch wenn man Anspruch auf die Fördermittel hat, ist die Bewilligung an Vorgaben gebunden, die man zu erfüllen hat.

Das Gewerbe selbst können Sie natürlich vor Bewilligung der Fördermittel anmelden Sie dürfen lediglich keine finanziellen Transaktionen tätigen, die Sie mit den Mitteln aus der Förderung bewerkstelligen wollen.  

In diesen Fällen haben Sie keine Ansprüche auf Fördermittel
Es besteht zwar Anspruch auf diese öffentlichen Fördermittel, doch gibt es hier Ausnahmen:

  • Die Fördermittel werden ausschließlich zur Gründung und zum Start in die Selbstständigkeit gewährt. Nach drei Jahren endet der Bezug.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert. Genauso wie Sanierungsfälle oder Unternehmen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden. 

Wie und wo Sie diese Fördermittel beantragen können, erfahren Sie im nächsten Artikel der Serie.