Sportsponsoring: 5 Fallen, die Sie kennen sollten

Der Jubel nach dem Aufstieg des FC Blau-Weiß in die Bezirksklasse war groß. Vereinspräsident Meier und Baulöwe Schulze stoßen darauf an. In der nächsten Saison wird Schulze ganz groß als Sponsor einsteigen. Aber dann kommt alles anders. Umschiffen Sie die Fallen im Sportsponsoring.

Inzwischen war eine Umsatzsteuerprüfung im Verein. Nachzahlung: 1.200 Euro. Meier und Schulze reden kein Wort mehr miteinander. Der Junior spielt jetzt für den FC Einheit! Sowieso war die ganze Aktion für die Katz. Kein einziger Kunde ist wegen der teuren Trikots gekommen. Aber den Kleinbus hatten die Fußballer werkstattreif geritten. Kommt Ihnen das bekannt vor?

Der FC Blau-Weiß und sein Sponsor waren offenbar in eine oder mehrere der 5 häufigsten Fallen im Sportsponsoring getappt:

1. Falle im Sportsponsoring: Spendenquittung trotz Werbung

Spenden und Sponsoring sind zwei Paar Schuhe. Wer als Trikotsponsor oder mit Bandenwerbung in Aktion tritt, wird steuerlich als Werbender behandelt. Der Verein erbringt eine umsatzsteuerpflichtige Werbedienstleistung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Der Schaden liegt hier vor allem beim Verein, denn er muss nun Steuern nachzahlen und verliert schlimmstenfalls seine Gemeinnützigkeit. Der Sponsor hätte mit einem Sponsoringvertrag Werbungskosten statt einer begrenzt abzugsfähigen Spende geltend machen können.

2. Falle im Sportsponsoring: Kein Vertrag, keine Rechnung

Zum Streit kann es aber auch kommen, ohne dass das Finanzamt die gelbe oder rote Karte zeigt. Wer im Sportsponsoring ohne Verträge und ohne Rechnungen hantiert, wird keine abrechenbaren Ergebnisse sehen.

Sponsoring braucht einen Spielplan am besten für mehr als eine Saison. Konkrete Ziele, Leistungen und Gegenleistungen werden am besten in einem Vertrag festgehalten. Mauscheleien sind keine gute Sponsoring-Grundlage. Kommt es darüber zum Streit zwischen Sponsor und Gesponserten leiden zuerst die Sportler darunter.

3. Falle im Sportsponsoring: Verlinkung im Internet ohne Vertrag

Die Vereins-Webseite erstellt oft ein fleißiges Mitglied in der Freizeit. Weil es gehört hat, dass Schulze uns „sponsert“, wird stolz das Firmenlogo auf die Webseite gepackt und ein Link gesetzt. Diese Falle spüren Finanzbeamte besonders gern auf, denn Verweise im Internet sind als Werbung anzusehen und leicht zu entdecken.

Maus drüber, Bildschirmfoto abspeichern, Prüfer losschicken. Wie schon mehrfach gesagt: Sponsoring bitte nur mit Vertrag. Spender dürfen auf einer Webseite genannt werden aber nur ohne Verlinkung. Ob ein Logo statthaft ist oder nicht, dazu gibt es verschiedene Ansichten. Im Zweifel, also wenn kein Sponsoringvertrag vorliegt, lieber weglassen.

4. Falle im Sportsponsoring: Falsch bewertete Sachleistungen

Sportvereine sind durstig, oft auch hungrig. Da sucht man sich gern einen Sponsor für die Versorgung, der eigene Ware zur Verfügung stellt. Sachspenden und -sponsoring sind allerdings ziemlich kompliziert, vor allem hinsichtlich der steuerlichen Bewertung. In einem Sponsoringvertrag, auf dessen Grundlage der Verein für den edlen Lieferanten werben darf, muss die Sachleistung richtig bewertet werden.

Achtung! Diese Leistung ist umsatzsteuerpflichtig! Sachspenden sind ebenfalls schwer zu bewerten und noch schwieriger zu buchen, und zwar sowohl beim Verein als auch beim Sponsor.

Was ist hier die Schwierigkeit? Ein Getränkesponsor darf zum Beispiel nicht den Preis für seine Ware ansetzen, den seine Limonaden, Bier und Wasser im Laden kosten. Eine Mischkalkulation aus Herstellkosten und Großhandelsabgabepreis ist eine realistische Bewertung. Um für eine Umsatzsteuerprüfung und die Bilanzprüfung gerüstet zu sein, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.

5. Falle im Sportsponsoring: Kostenübernahme und verdeckte Ausschüttung

Sehr beliebt, vor allem bei regionalen Mannschaften ist die Weitergabe von Kosten. Nach dem Motto: Der Verein kauft ein und Sportfreund Unternehmer zahlt die Rechnung. Vielleicht kennen Sie auch solche Beispiele: Sohnemann spielt in der C-Jugend. Papa hat ´ne Baufirma und der zahlt schon mal den Mannschaftsbus aus der Portokasse.

Doch, Vorsicht! Was aussieht wie eine Gefälligkeit, ist streng genommen Steuerhinterziehung und Finanzämter nehmen das sehr streng. Wenn etwa Quittungen und Rechnungen des Vereines auf Firmenkosten übernommen werden, handelt es sich um eine verdeckte Ausschüttung. Systematisch betrieben, drohen empfindliche Strafen.

Vielleicht werden Sie jetzt fragen: Darf ich den Verein meiner Kinder nicht mal mehr dadurch unterstützen, dass ich am Wochenende den Firmenkleinbus bereit stelle? Doch, natürlich dürfen Sie diese Unterstützung geben. Allerdings sind die Fahrten dann keine Dienstfahrten mehr. Sie dürfen die Ausgaben nicht betrieblich verbuchen.

Für Kostenübernahmen gibt es zwei Lösungswege: Entweder der gut betuchte Unternehmer zahlt die Rechnungen privat oder ein Sponsoringvertrag regelt alle Details. Nur dann ist Firmenwerbung auf den Mannschaftstrikots oder an der Bande übrigens erlaubt.

In diese 5 typischen Fallen des Sportsponsorings tappen leider immer wieder Vereine und Firmen. Dabei gibt es einen Grundsatz, der im Vereinsleben und für Unternehmer gleichermaßen gilt: Vertrag schafft Klarheit. Wer sich von Sponsoring einen langfristigen Werbeerfolg erhofft, wird sich um einen Sponsoringvertrag Gedanken machen müssen.

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