Diese Anfang Januar 1999 eingeführte "Anschaffungsfiktion" gilt nicht für Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, die vor dem Stichtag 01.01.1999 durchgeführt wurden. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2007 ein Grundstück verkaufen, welches Sie 1990 erworben und 1998 aus dem Betriebsvermögen entnommen haben, dann gilt dies nicht als Spekulationsgeschäft.
Es kommt auf das Jahr der Anschaffung an, nicht auf das Jahr der Entnahme. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Ihre Eltern vor 1999 ein Grundstück aus ihrem Betriebsvermögen entnommen und Ihnen anschließend geschenkt haben (BFH-Urteil vom 18.10.2006, Az. IX R 5/06).