Spekulationsfrist: Neues Urteil zur Rückwirkung
Lesezeit: < 1 MinuteEs kommt auf das Jahr der Anschaffung an, nicht auf das Jahr der Entnahme. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Ihre Eltern vor 1999 ein Grundstück aus ihrem Betriebsvermögen entnommen und Ihnen anschließend geschenkt haben (BFH-Urteil vom 18.10.2006, Az. IX R 5/06).
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