Sparen Sie mit Spenden zu Weihnachten Steuern
Lesezeit: < 1 MinuteAllerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ihre Spende muss der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke dienen.
2. Die Einrichtung muss Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck ausstellen.
3. Sie dürfen Spenden nur bis zu 5 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte beziehungsweise 0,2 % der Summe Ihrer Umsätze plus Lohn-/Gehaltszahlungen absetzen. Ausnahme: Bei Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und förderungswürdige kulturelle Zwecke beträgt die Grenze 10 %.
Vergessen Sie also nicht, Ihre Spende abzusetzen. Dann trägt der Staat je nach persönlichem Steuersatz bis zu 48,5 % Ihrer Spende!
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: