Sozialversicherungsbeiträge 2010 in der Personalplanung berücksichtigen

Wie in jedem Jahr muss die Personalplanung die zukünftigen Entwicklungen der Personalkosten berücksichtigen, obwohl noch nicht alle Faktoren bekannt oder festgelegt sind. Dennoch benötigt man keine Kristallkugel, um zu wissen, dass wir in 2010 mit steigenden Aufwendungen für die Sozialversicherung rechnen müssen. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Voraussichtliche Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitslosenversicherung
Auch wenn die Arbeitslosenzahlen trotz der Wirtschaftskrise bislang nicht so stark gestiegen sind, wie erwartet, wird der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung langfristig nicht stabil bleiben können. Da jedoch im Rahmen des Konjunkturpaketes II eine Stabilität bis Ende 2010 beschlossen wurde, kann die Personalplanung hier davon ausgehen, dass die Beiträge nur im Rahmen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen steigen.

Rentenversicherung
Der Schätzerkreis der Rentenversicherung geht davon aus, dass der Beitragssatz bis 2011 konstant bei 19,9% bleibt. Aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung geht hervor, dass der Beitrag danach sogar sinken soll. Ob dies finanzierbar ist, darf bezweifelt werden.

Pflegeversicherung
Die Beiträge in der Pflegeversicherung könnten im kommenden Jahr moderat steigen, jedoch gibt es hierzu noch keine gesicherten Erkenntnisse.

Krankenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der seit 2009 krankenkassenunabhängig auf 14,9% (Arbeitgeberanteil 7%) festgelegt wurde, dürfte stabil bleiben oder leicht steigen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Nach ersten Berechnungen steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 3.675 Euro auf 3.750 Euro monatlich –einheitlich in West und Ost.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslostenversicherung dürften um 100 Euro steigen. Sie lägen damit bei 5.500 Euro im Westen und bei 4.650 Euro im Osten Deutschlands.

Für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind Beiträge bisher von maximal 5.400 Euro zu bezahlen im Westen, im Osten bis maximal 4.550 Euro monatlich. Diese Werte sollen nach ersten Berechnungen ab 2010 auf 5.500 Euro im Westen steigen und auf höchstens 4.650 im Osten.

Was heißt dies nun für die Personalplanung? Wie in jedem Jahr muss zunächst mit Schätzwerten gearbeitet werden, die anschließend korrigiert werden. Allzugroße Überraschungen dürften die Personalplaner allerdings nicht erwarten, so dass man von einer relativ hohen Planungssicherheit ausgehen kann.