Diese Pauschale setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung beträgt dann 13 % (jetzt 11 %).
- Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt dann 15 % (jetzt 12 %).
- Die pauschale Steuer bleibt konstant bei 2 %.
Das bedeutet: Die Abgaben Ihres Unternehmens für den Mini-Jobber steigen um 20 %.
Achtung: Für die in Ihrem Unternehmen beschäftigten Gleitzonen-Mitarbeiter (monatliches Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) ändert sich dann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Dieses müssen Sie für den Arbeitnehmeranteil nach einer besonderen Formel ermitteln, deren Bestandteil der Faktor F ist. Dieser Faktor erhöht sich bei Erhöhung der Pauschale für Mini-Jobber ebenfalls etwas.
Das bedeutet: Sind in Ihrem Unternehmen Teilzeitmitarbeiter in der Gleitzone beschäftigt, kommen auf diese höhere Arbeitnehmerbeiträge zu.