Sozialversicherung: Die Rechengrößen 2010
Der Bundesrat muss der Rechengrößenverordnung zwar noch zustimmen, Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Hier sind die (höchtwahrscheinlich) neuen und die derzeit aktuellen Rechengrößen in der Sozialversicherung im Vergleich.
Sozialversicherung: Die Rechengrößen 2009 und 2010 (voraussichtlich)
- Beitragsbemessungsgrenze Renten- / Arbeitslosenversicherung
2010 (voraussichtlich) pro Monat: 5.500 Euro (West) / 4.650 Euro (Ost)
2009: 5.400 Euro / 4.550 Euro - Beitragsbemessungsgrenze Kranken- / Pflegeversicherung
2010 (voraussichtlich) pro Monat: 3.750 Euro
2009: 3.675 Euro - Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflicht Grenze KV)
2010 (voraussichtlich) allgemein: 49.950 Euro
2009: 48.600 Euro
am 31.12.2002 privat krankenversicherte Arbeitnehmer
2010 (voraussichtlich): 45.000 Euro
2009: 44.100 Euro - Bezugsgröße
2010 (voraussichtlich) pro Monat: 2.555 Euro (West) / 2.170 Euro (Ost)
2009: 2.520 Euro (West) / 2.135 Euro (Ost)
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: