Sozialkriterien bei der Kündigung
Ziehen Sie folgendes Punktesystem zur Entscheidungsfindung heran, das in dieser Form übrigens auch vom Bundesarbeitsgericht anerkannt ist:
Formblatt: Punktesystem für Sozialkriterien
1. Dienstjahr bis 10 Dienstjahre jeweils | 1 Punkt |
ab dem 11. Dienstjahr jeweils (Berücksichtigt werden dabei nur Zeiten der Betriebszugehörigkeit bis zum vollendeten 55. Lebensjahr) | 2 Punkte |
2. Lebensalterfür jedes volle Lebensjahr (maximal 55 Punkte) | 1 Punkt |
3. Familieje unterhaltsberechtigtes Kind | 4 Punkte |
Verheiratete | 8 Punkte |
4. Schwerbehinderungbis 50 % | 5 Punkte |
über 50 % je 10 % mehr zusätzlich | 1 Punkt |
Dieses Punktesystem eignet sich vor allem für die Vorprüfung und Vorauswahl. Für die endgültige Abwägung sollten außerdem weitere Gesichtspunkte wie beispielsweise Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, besondere Lasten aus Unterhaltsverpflichtungen, besondere Behinderungen und Alleinverdienst berücksichtigt werden.
Tipp: In jedem einzelnen Fall vor der Kündigung prüfen, ob es Regelungen in einem geltenden Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in dem Arbeitsvertrag des betreffenden Mitarbeiters gibt, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.
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