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Sozialkriterien bei der Kündigung

Häufig hört man von den Sozialkriterien, die es auch bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten gilt. Doch was genau beinhalten diese? Und wie werden die einzelnen Kriterien gewichtet?

Sozialkriterien bei der Kündigung

Ziehen Sie folgendes Punktesystem zur Entscheidungsfindung heran, das in dieser Form übrigens auch vom Bundesarbeitsgericht anerkannt ist:  
 
Formblatt: Punktesystem für Sozialkriterien

1. Dienstjahr bis 10 Dienstjahre jeweils 1 Punkt
ab dem 11. Dienstjahr jeweils (Berücksichtigt werden dabei nur Zeiten der Betriebszugehörigkeit bis zum vollendeten 55.  Lebensjahr) 2 Punkte
2. Lebensalterfür jedes volle Lebensjahr (maximal 55 Punkte)    1 Punkt
3. Familieje unterhaltsberechtigtes Kind        4 Punkte
Verheiratete 8 Punkte
4. Schwerbehinderungbis 50 % 5 Punkte
über 50 % je 10 % mehr zusätzlich 1 Punkt

Dieses Punktesystem eignet sich vor allem für die Vorprüfung und Vorauswahl. Für die endgültige Abwägung sollten außerdem weitere Gesichtspunkte wie beispielsweise Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, besondere Lasten aus Unterhaltsverpflichtungen, besondere Behinderungen und Alleinverdienst berücksichtigt werden.
 
Tipp: In jedem einzelnen Fall vor der Kündigung prüfen, ob es Regelungen in einem geltenden Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in dem Arbeitsvertrag des betreffenden Mitarbeiters gibt, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

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