Sonderurlaub für Ihre Hochzeit: So viele Tage können Sie freinehmen

Die Hochzeit ist ein besonderer Tag im Leben, den niemand zusätzlich noch am Schreibtisch verbringen möchte. Der Gesetzgeber hat daher Arbeitnehmern Sonderurlaub eingeräumt, dessen Länge mit dem Arbeitgeber individuell besprochen werden kann. Auch für andere besondere Ereignisse gibt es Sonderurlaub.

Viele Paare wünschen sich von ihrer Hochzeit, dass er für sie der schönste Tag ihres Lebens wird. Sie planen meist schon Monate im Vorfeld und die Wochen vor der Hochzeit sind aufregend und spannend. Ist der große Tag gekommen, genießen ihn Paare mit ihren Familien und Freunden und feiern ein schönes Fest, um ihre Liebe zu zelebrieren.

Damit die Hochzeit ganz entspannt angegangen werden kann, nehmen sich viele Arbeitnehmer vor und nach dem großen Tag Urlaub von ihrem Job, um sich ganz auf die aufregenden Tage zu konzentrieren. Wer jetzt jedoch denkt, dass er für seinen Hochzeitstag an seinen Jahresurlaub gehen muss, hat sich geirrt.

Sonderurlaub: Ein Tag steht Arbeitnehmern für ihre Hochzeit zu

Denn Arbeitnehmern steht für ihre Hochzeit ein Sonderurlaub zu, der in §616 BGB geregelt ist. Eine Hochzeit gilt als ein familiäres Ereignis, dass sich durch Außergewöhnlichkeit auszeichnet – eine Arbeitsleistung ist daher nicht zumutbar. Einen Tag Sonderurlaub dürfen Arbeitnehmer für ihre Hochzeit nehmen, das Entgelt wird für diesen Tag weitergezahlt.

Sonderurlaub kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sich der Arbeitnehmer gerade „im Vollzug“ seiner Arbeit befindet. Wer zum Beispiel gerade Elternzeit in Anspruch nimmt und eh frei hat, der hat keinen Recht auf den voll bezahlten Urlaubstag anlässlich der Hochzeit. 

Das Gespräch mit dem Chef suchen

Wer länger Urlaub nehmen möchte und zum Beispiel im Anschluss an die Hochzeit in die Flitterwochen fliegen will, der muss auf seinen Jahresurlaub zurückgreifen. Eventuell gibt es auch die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen, für diese Regelung müssen Arbeitnehmer aber mit ihren Arbeitgebern sprechen.

Grundsätzlich ist es auch möglich, mehr als einen Tag Sonderurlaub für eine Hochzeit zu bekommen. Die genaue Umsetzung und was der Arbeitgeber ermöglicht, hängt davon ab, was Arbeitnehmer aushandeln. Gibt es zum Beispiel in ihrem Betrieb eine Vereinbarung, die ihren Mitarbeitern bei ihrer Hochzeit zwei Urlaubstage genehmigt, gilt diese Regelung.

Weitere Gründe für Sonderurlaub

Auch die Geburt der Kinder, ein dienstlich bedingter Umzug oder ein Todesfall in der Familie sind Gründe, die einen Sonderurlaub rechtfertigen. Handelt es sich um eine Geburt oder einen Umzug, sollten diese Ereignisse rechtzeitig angekündigt werden, damit sich alle Beteiligten auf den Ausfall des Mitarbeiters einstellen können.

Regeln zu Sonderurlaub sollten mit dem Arbeitgeber wenn möglich schon zeitnah nach der Einstellung abgesprochen werden oder im besten Fall im Arbeitsvertrag festgehalten sein. So lassen sich Diskussionen vermeiden, wenn es soweit ist.

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