Sonderurlaub: Das müssen Sie 2006 im Lohnbüro beachten
Lesezeit: < 1 MinuteIn all diesen Fällen hat der Mitarbeiter auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung: Er fehlt nicht "eine verhältnismäßig erhebliche Zeit". Einheitliche Angaben, wie lange das Fehlen konkret dauern darf, gibt es leider nicht. Orientieren Sie sich an dem Zeitraum, den der Mitarbeiter für die Erledigung seiner Angelegenheiten benötigt (beachten Sie auch die tarifvertraglichen Regelungen, die möglicherweise für Ihr Unternehmen gelten).
Bei Zeiträumen, die darüber hinausgehen, muss er allerdings unbezahlten Urlaub nehmen. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt und Sie führen auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den entsprechenden Zeitraum ab. Das gilt aber nur für den Zeitraum von einem Monat. Danach müssen Sie den Arbeitnehmer abmelden.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: