Sonderurlaub bei Hochzeit – Was Sie als Lehrer beachten sollten

Aufgrund der hohen Beschäftigungsverhältnisse der Lehrer ist der Antrag für einen Sonderurlaub zur Hochzeit immer problematisch. Die Ursache liegt darin, dass die Leitung einer Schule stets Wert darauf legt, dass Lehrer rund um die Uhr zur Verfügung stehen und ihre Pflicht als lehrende Kraft ohne Abstriche durchführen.

Lehrpersonal, welches über einen Tarifvertrag beschäftigt ist, kann jeweils abhängig von den inhaltlichen Gegebenheiten des Tarifvertrages einen Sonderurlaub beantragen. Hierbei ist es von vornherein schon gut zu wissen, ob man verbeamtet oder tariflich tätig ist.

Die Tarifverträge sind dabei dennoch unterschiedlich nach den jeweiligen Bundesländern oder Tarifgebieten ausgearbeitet. Aus diesem Grund ist nur der jeweilige gültige Tarifvertrag, welcher über die Gewerkschaft ausgehandelt wurde, als Information für diese Situation heranzuziehen.

Auch als Lehrer besteht die Möglichkeit, einen Sonderurlaub zu beantragen. Hier ist stets der Tarifvertrag die Grundlage, um einen Sonderurlaub Hochzeit auch geltend machen zu können. Die Länge des Sonderurlaubs ist im jeweiligen Vertrag genau gekennzeichnet und kann nicht verkürzt oder verlängert werden. Mit Verweis auf die schriftliche Ausarbeitung des Vertrages kann auch die Schulleitung in der Regel keine Einwände gegen den Termin für die geplante Hochzeit legen.

Ausnahmen sind hier nur wichtige Prüfungen wie Abitur oder andere Abschlüsse in den jeweiligen Schulen. Es empfiehlt sich, auch als Mitglied einer Gewerkschaft die Planung für die Hochzeit mit der Schulleitung genauestens abzusprechen.

Als Lehrer mit Beamtenstatus von der jeweiligen Urlaubsverordnung Gebrauch machen

Die so genannte Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV) ist seit dem Januar 2012 für Lehrer verbindlich, die mit dem Beamtenstatus in dem jeweiligen Bundesland arbeiten. Dabei ist die mögliche Anzahl der Tage für einen Sonderurlaub Hochzeit auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich und daher nicht für ganz Deutschland einheitlich geklärt.

Dennoch ist es in der Regel möglich, nach einer jeweiligen Ermessensentscheidung durch die Schulleitung den gewünschten Sonderurlaub beantragen zu können. Jeder Antragsteller sollte sich hierbei doch im Klaren sein, inwieweit dies auch Auswirkungen auf den Schulunterricht haben wird. In der Regel würden an Tagen, an welchen der Lehrer im Normalfall unterrichtet, der Unterricht ausfallen oder durch eine Vertretung abgehalten. Auch wenn das Direktorium einer Schule einen Unterrichtsausfall vermeiden möchte, kann der Antrag dennoch geltend gemacht werden.

In diesem Zusammenhang ist es besonders praktisch, entweder einen Kollegen zu bitten, die Stunden zu vertreten, oder den Unterricht dementsprechend an einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Dabei wird nicht in jedem Fall der ausgefallene Unterricht nachgeholt, sondern kann unter Umständen gar nicht abgehalten werden. Hier sollte sich jeder Lehrer und jede Lehrerin selbst fragen, inwieweit der Antrag zu dem jeweiligen Termin auch geltend gemacht werden soll. 

Hat der Antragsteller eine optimale Lösung, wie Unterrichtsvertretung oder Unterrichtstausch, für sich ausgehandelt, so steht einem Antrag vor der Schulleitung der Regel nichts mehr im Wege. Je nach Bestimmung des jeweiligen Bundeslandes können Sonderurlaube für eine Hochzeit in manchen Bundesländern bis zu fünf Tage dauern.