Sollte man eine Ausbildung wegen Fehlzeiten verlängern?

Kann oder muss eine Ausbildung wegen Fehlzeiten des Auszubildenden verlängert werden? Es gilt: Jeder Einzelfall muss abgewogen werden. Ein Verlängern der Ausbildung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Fehlt ein Auszubildender viel – beispielsweise wegen Krankheit – dann hat er unter Umständen wichtige Inhalte verpasst. Möglicherweise kommt nun ein Verlängern der Ausbildung in Betracht. Das gilt unabhängig davon, ob die Fehlzeiten als entschuldigt oder als unentschuldigt gelten.  

Verlängern der Ausbildung: Entscheidung im Einzelfall 
Eine klare gesetzliche Regelung, an die man seine Entscheidung knüpfen kann, gibt es allerdings nicht. Es ist vielmehr von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein Verlängern der Ausbildung angemessen ist. Dabei sind vor allem 2 Aspekte zu berücksichtigen:  

  1. Der Leistungsstand des Auszubildenden: Gehört er zu denjenigen, die ohnehin Probleme haben oder macht er trotz Fehlzeiten den Eindruck, alles im Griff zu haben? 
  2. Der Umfang der versäumten Tage: Wie viel Prozent der Ausbildung hat der Azubi versäumt?

An folgenden Richtwerten können Sie sich orientieren, wenn sich die Frage nach dem Verlängern der Ausbildung stellt:  

Der Azubi versäumt ca. 10% der Ausbildungszeit
Hier sollte bei leistungsschwachen Azubis bereits ein Verlängern der Ausbildung in Betracht gezogen werden. Denn wenn ohnehin fachliche oder fachpraktische Lücken erkennbar sind, kann auch ein Versäumnis von einem Zehntel der Ausbildung, bereits Grund genug sein, am Erreichen des Ausbildungsziels zu zweifeln. Gibt es dagegen keine Probleme mit dem Lehrstoff und den Leistungen am Ausbildungsplatz, dann spricht nichts gegen eine turnusmäßige Anmeldung zur Abschlussprüfung.  

Der Azubi versäumt ca. 20% der Ausbildung
Hier sollten Sie auch bei leistungsstarken Auszubildenden ein Verlängern der Ausbildung in Betracht ziehen. Haben Sie Zweifel, ob die Verlängerung die richtige Maßnahme ist, dann sollten Sie die Frage mit der zuständigen Stelle, also mit der Kammer, durchsprechen.