Social Media: Was Sie beim Medien- und Presserecht beachten sollten

Social Media kann man als technisch geniale Umsetzung der Medienfreiheit ansehen. Sie ist bei uns im Grundgesetz, Artikel 5 geregelt. Jeder darf frei seine Meinung äußern. Jeder soll Zugang zu Medien haben und jeder soll selbst Informationen verbreiten dürfen. Womit geht das schneller und einfacher als mit Facebook, Twitter oder YouTube?

Ein wichtiger Hinweis: In diesem und weiteren Artikeln geht es um eine generelle Bewertung und nicht um Rechtsauskünfte. Sie finden darin Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Social Media in der Unternehmenskommunikation. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann stellen Sie diese bitte im experto-Forum. 

In der Unternehmenskommunikation führen Internet und Social Media zu einer neuen Situation. Wurden früher z. B. Pressemitteilungen erst an Medien geschickt, von Journalisten bearbeitet und dann über die Verlage und Sender verbreitet, haben wir heute eine neue Kommunikationsituation. Jeder kann jederzeit und überall Inhalte verbreiten. Nur, wo sind die Grenzen?

Im Presse- oder Medienrecht geht es um die Rechte und Pflichten der Anbieter und die Ansprüche von Betroffenen gegenüber einem Medienanbieter. Da Sie mit Social Media-Aktivitäten auch zum Medienanbieter werden, ist dieses Rechtsgebiet von besonderer Relevanz. Die Medien werden in den einschlägigen Gesetzen, z. B. Staatsverträgen, aufgeteilt in Presse, Rundfunk sowie Multimedia. Der letzte Begriff betrifft vor allem Internet und Social Media, auch wenn er selbst schon wieder hoffnungslos veraltet ist. 

Schwierig wird allgemeiner Rat in Deutschland dadurch, dass die Pressegesetze Ländersache sind. Der Raum, in dem sich Social Media abspielen ist aber grenzenlos, global. So ist, was viele gar nicht wissen, selbst die Impressumspflicht in Landesgesetzen geregelt, auch wenn sich durch die Rechtsprechung inzwischen einheitliche Standards durchsetzen. Sie sehen bereits an diesem Beispiel, wie wichtig es ist, ein Social-Media-Projekt mit dem Medien- und Presserecht in Einklang zu bringen. 

Bereiche des Medien- und Presserechts, die Sie in Social Media beachten müssen: 

  • Impressumspflicht und andere Kennzeichnungspflichten (z. B. im Jugendschutz)
  • Lizenzbedingungen im Rundfunk, relevant für Angebote von Internetradio, Web-TV, Rundfunkstaatsverträge
  • Mediendienste, Mediendienstestaatsvertrag und die Abgrenzung vom Rundfunk
  • Teledienste und das Teledienstegesetz, z. B. für Onlineshops und deren Social-Media-Anteile
  • Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden
  • Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerungen und Gegendarstellungsansprüche
  • Unterlassungsansprüche, Widerrufsansprüche

All diese Bereiche finden ihre entsprechende Anwendung auf Social Media. In einem dynamischen Umfeld ist die rechtliche Bewertung oft nicht einfach. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Social-Media-Projekt auf die genannten Punkte hin untersuchen und sich eventuell externen Rat dazu einholen. 

Ich freue mich, wenn Sie weitere Hinweise oder Erfahrungen teilen und auf diesen Beitrag in sozialen Netzwerken verweisen. Vielen Dank!

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