Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit stellt sich als schwieriges Thema in der herrschenden Rechtsprechung dar. Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Regeln oder nachweislicher Duldung im Unternehmen, darf ein Mitarbeiter private Kontakte grundsätzlich nur über einen privaten Account und somit natürlich auch nur in seiner Freizeit pflegen.
Private Kontakte während der Arbeitszeit über Social Networks oder andere Internetmedien stellen einen so genannten „Arbeitszeitbetrug“ dar und könnten gegebenenfalls mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen sanktioniert werden.
Die berufliche Nutzung von Social Media erfordert ein geplantes Vorgehen
Autorisiert ein Unternehmen einen Mitarbeiter ausdrücklich, im Namen des Unternehmens im Social Web aktiv zu werden, muss es dafür Zeit während der normalen Arbeitszeit einräumen. Um auch den Mitarbeitern etwaige Unsicherheiten zu nehmen, sollten hier klare Ansagen hinsichtlich der Nutzung Sozialer Netzwerke während der Arbeitszeit getroffen werden:
- Stellen Sie klare Richtlinien, beispielsweise in Form von Social Media Guidelines, auf.
- Definieren Sie konkrete Ziele im Umgang mit Social Media und messen den Erfolg regelmäßig.
- Planen Sie Ihre Ressourcen im Hinblick auf die Nutzung von Social Media.
- Schulen Sie Ihre autorisierten Mitarbeiter im Umgang mit dem Medium.
- Messen Sie die tatsächliche Zeit, die die Mitarbeiter im Social Web für die Netzwerkpflege verbringen (Arbeitszeiterfassung) und werten die Daten für zukünftige Planungen aus.
Ein Verbot von Social Media am Arbeitsplatz vergibt jede Menge Chancen
Ein Unternehmen, das sich für ein striktes Verbot Sozialer Medien am Arbeitsplatz entscheidet, muss sich darüber im Klaren sein, dass es zwar gewissen Risiken aus dem Weg geht, gleichzeitig aber Chancen nicht nutzt, die Social Media offerieren.
So kann beispielsweise die Business-Plattform XING für einen Vertriebsmitarbeiter als wertvolles Tool zur Generierung und Aufrechterhaltung von Kontakten dienen. Ein striktes Social-Media-Verbot würde den Vertrieb von dieser Möglichkeit ausschließen.
Darüber hinaus schließt das Unternehmen seine Mitarbeiter – zumindest theoretisch – während der Arbeitszeit von wertvollen Informationen im Internet aus und verhindert, dass sie sich vernetzen. Es ist denkbar, dass sich in der Realität einige Mitarbeiter über dieses Verbot hinwegsetzen werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema „Social Media Marketing – Mitarbeiterschulung als Erfolgsfaktor„.
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