So errechnen Sie die absetzbaren Kosten für Telefon und PC
- Sie führen Buch über jedes Gespräch und setzen die tatsächlichen Kosten ab. Dieses Verfahren ist jedoch sehr zeitaufwändig. Oder:
- Sie führen 3 Monate lang Buch über die Kosten der beruflichen Gespräche und ermitteln einen monatlichen Durchschnitts wert, den Sie dann pauschal jeden Monat als Betriebsausgabe ansetzen. Oder:
- Sie setzen pauschal ohne weitere Nachweise 20 % der monatlichen Telefonkosten an. Vorteil: kein Aufwand. Nachteil: wird nur bis maximal 20 € pro Monat akzeptiert.
- Entweder führen Sie 3 Monate lang Buch über die berufliche bzw. private Nutzung und wenden dann den beruflich ermittelten Durchsachnittsanteil künftig an.
- Oder Sie folgen dem Finanzamt, das von einer 50:50-Aufteilung (beruflich/privat) ausgeht.
Für Ihre Verbrauchsmaterialien, wie Toner, Papier oder auch Software, gilt:
So sparen Sie Steuern mit Computerkursen
Auch Ihre Aufwendungen als Arbeitnehmer für Computerkurse werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Reichen Sie dazu die Teilnahmebescheinigung beim Finanzamt ein.
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass ein Computerkurs mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie zusätzlich eine Erklärung Ihres Arbeitgebers haben, die den beruflichen An lass der Schulung dokumentiert.
Neben den Kursgebühren können Sie auch Fahrt kos ten (0,30 € pro Entfernungskilometer), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen.
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