So werden Ihre Aufwendungen für Arbeitsmittel vom Finanzamt anerkannt

Seit dem 01. Januar 2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt – was dazu führt, dass beispielsweise Lehrer leer ausgehen. Nicht betroffen davon sind je doch Kosten für Arbeitsmittel und deren Unterbringung. Das heißt: Auch wenn Sie das häusliche Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr absetzen können, können Sie weiterhin Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände in der Steuererklärung geltend machen, wenn diese Gegenstände so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
Die Einrichtungsgegenstände, die Sie üblicherweise absetzen können, sind:
Schreibtisch
Schreibtischstuhl
Schreibtischlampe
Bücherregal
Beistelltisch
Computertisch
Wichtig: Dabei spielt es keine Rolle, wo in der Wohnung sich die Gegenstände befinden. Knifflig wird es, wenn Sie bestimmte Arbeitsmittel sowohl privat als auch beruflich nutzen. Das ist häufig bei Telefon und Computer der Fall. Als Arbeitnehmer sollten Sie dazu auf jeden Fall eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen können, aus der Art und Umfang Ihrer zu Hause ausgeführten beruflichen Tätigkeiten hervorgehen.

So errechnen Sie die absetzbaren Kosten für Telefon und PC

Bei den Telefonkosten haben Sie die Wahl zwischen 3 Möglichkeiten:
  1. Sie führen Buch über jedes Gespräch und setzen die tatsächlichen Kosten ab. Dieses Verfahren ist jedoch sehr zeitaufwändig. Oder:
  2. Sie führen 3 Monate lang Buch über die Kosten der beruflichen Gespräche und ermitteln einen monatlichen Durchschnitts wert, den Sie dann pauschal jeden Monat als Betriebsausgabe ansetzen. Oder:
  3. Sie setzen pauschal ohne weitere Nachweise 20 % der monatlichen Telefonkosten an. Vorteil: kein Aufwand. Nachteil: wird nur bis maximal 20 € pro Monat akzeptiert.
Bei Computern und anderen IT-Geräten gibt es 2 Möglichkeiten:
  1. Entweder führen Sie 3 Monate lang Buch über die berufliche bzw. private Nutzung und wenden dann den beruflich ermittelten Durchsachnittsanteil künftig an.
  2. Oder Sie folgen dem Finanzamt, das von einer 50:50-Aufteilung (beruflich/privat) ausgeht.
Diese Verbrauchsmaterialien können Sie absetzen
Für Ihre Verbrauchsmaterialien, wie Toner, Papier oder auch Software, gilt:
Die Kosten sind bis zu einem Kaufpreis von 410 € pro Jahr abzugsfähig.

So sparen Sie Steuern mit Computerkursen
Auch Ihre Aufwendungen als Arbeitnehmer für Computerkurse werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Reichen Sie dazu die Teilnahmebescheinigung beim Finanzamt ein.

Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass ein Computerkurs mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie zusätzlich eine Erklärung Ihres Arbeitgebers haben, die den beruflichen An lass der Schulung dokumentiert.

Neben den Kursgebühren können Sie auch Fahrt kos ten (0,30 € pro Entfernungskilometer), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen.

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