Für (gesellschafts-) politische und berufliche Weiterbildung kann Ihren Auszubildenden das Recht auf Bildungsurlaub zustehen. Dieses Recht auf Bildungsurlaub gibt es – außer in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen – in allen Bundesländern. Ausnahme: In NRW haben zwar Ihre Mitarbeiter, nicht aber Ihre Auszubildenden das Recht auf Bildungsurlaub.
Das Bundesarbeitsgericht zum Bildungsurlaub
Nach dem Bundesarbeitsgericht zählt zur beruflichen Weiterbildung alles, was Arbeitnehmer im Job anwenden können, etwa Eigeninitiative, Rhetorik, Verantwortungsbewusstsein, Führungsqualitäten. Das Erlernte muss nicht unbedingt auf den Job übertragbar sein, sollte aber zumindest den gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Horizont erweitern (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 185/94). Zweifeln Sie daran, dass ein Seminar der beruflichen oder politischen Bildung dient, liegt die Beweislast beim Auszubildenden: Er muss belegen, wie welches Wissen vermittelt wurde (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 431/94).
Bildungsurlaub für Auszubildende
10 Urlaubstage innerhalb von 2 Jahren | 5 Urlaubstage/Jahr |
Berlin | Hessen |
Brandenburg | Niedersachsen |
Bremen | Saarland |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Rheinland-Pfalz | Schleswig-Holstein |
Praxis-Tipp
Beansprucht ein Auszubildender Bildungsurlaub, lassen Sie sich vom Veranstalter des Seminars oder Lehrgangs bestätigen, dass dies in Ihrem Bundesland von der Landesregierung anerkannt worden ist. In allen anderen Fällen brauchen Sie keinen Bildungsurlaub zu gewähren.