Viele Arbeitgeber machen aus Unsicherheit Fehler bei der Ausstellung eines Zeugnisses. Mit dieser Checkliste ersparen Sie sich (und Ihren Ex-Arbeitnehmern) überflüssige Auseinandersetzungen wegen der Formalien eines Zeugnisses. Sinnvoll ist das allemal.
Denn, wenn Sie bei der Ausstellung oder Übergabe des Zeugnisses gegen die von der Rechtsprechung entwickelten Formalien eines Zeugnisses verstoßen, werden Sie vor Gericht verlieren, falls Ihr Mitarbeiter gegen Sie klagt. Und: Ein Zeugnis ist genau wie jedes andere Dokument, das Sie aus der Hand geben, quasi eine Visitenkarte Ihres Unternehmens.
Gesetzlich ist nur geregelt, dass ein ausscheidender Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Zeugnis hat. Gesetzliche Vorgaben zu den Formalien eines Zeugnisses bestehen nicht. Das heißt aber nicht, dass Sie ein Zeugnis so gestalten können, wie Sie wollen. Beachten Sie vielmehr diese von Gerichten formulierten Formalien für ein Zeugnis. Stellen Sie die Checkliste auch den Mitarbeitern Ihrer Personalabteilung zur Verfügung.
Checkliste: Formalien für ein Zeugnis
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Das Zeugnis ist auf einem Firmenbriefbogen geschrieben (BAG, 3. 3. 1993, 5 AZR 182/92). |
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Sofern in Ihrem Unternehmen besonderes Briefpapier oder besondere Schriften für ein Zeugnis verwendet werden, setzen Sie dieses auch im konkreten Fall ein (LAG Hamm, 27. 2. 1997, 4 Sa 1691/96). |
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Anschrift des Mitarbeiters ist nicht im Adressfeld des Briefbogens genannt (LAG Hamm, 27. 2. 1997, 4 Sa 1691/96). |
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Das Zeugnis enthält keine sichtbaren Radierungen oder andere sichtbare Verbesserungen. |
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Das Zeugnis ist insgesamt sauber und weist keinerlei Flecken auf. |
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