Sie kennen das Problem möglicherweise: Eigentlich haben Sie an Ihrem Auszubildenden nichts zu kritisieren. Er arbeitet sorgsam mit, fehlt nicht unentschuldigt und es gibt keine Probleme in der Berufsschule. Das einzige, was er überhaupt nicht gerne macht: den schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Er lässt diese Tätigkeit über Wochen, teilweise über Monate, schleifen. Was ist zu tun?
Hier ist es wichtig zu wissen, dass auch Sie als Ausbilder in der Pflicht sind. Sie können nicht einfach so darauf verweisen, dass der Auszubildende seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es soll auch schon Fälle gegeben haben, da ist unmittelbar eine Kündigung erfolgt. Das geht natürlich überhaupt nicht.
Auch Sie als Ausbilder stehen in der Pflicht
Zunächst einmal müssen Sie Ihrer Pflicht nach dem Berufsbildungsgesetz nachkommen und den Auszubildenden anhalten, den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. In der Praxis umgesetzt bedeutet das: Sie bitten den Azubi zum ernsten Gespräch. Weisen Sie auf das Defizit hin und setzen Sie ihm eine angemessene Frist, bis wann er den schriftlichen Ausbildungsnachweis nacharbeitet. Darüber hinaus machen Sie deutlich, dass Sie Verzögerungen dieser Art grundsätzlich nicht akzeptieren.
Abmahnung wegen schriftlichem Ausbildungsnachweis vermeiden
Mit dieser Verfahrensweise sind Sie in der Regel in der Lage, auf den Einsatz härterer Maßnahmen zu verzichten. Denn eine Abmahnung wegen des unregelmäßigen Führens des schriftlichen Ausbildungsnachweises sollte nun wirklich vermieden werden – vor allem, wenn Sie mit dem Azubi ansonsten zufrieden sind. Suchen Sie also vor einer möglichen Abmahnung möglicherweise noch einmal das Gespräch, verschärfen Sie den Ton und setzen Sie eine letzte Frist. Erst wenn der Azubi das ignoriert, empfehle ich, eine Abmahnung zu schreiben.
Im Extremfall und bei dauerhafter Verweigerung ist es sogar möglich, den Auszubildenden – in der Regel nach mehreren Abmahnungen – zu kündigen. Mir persönlich ist allerdings kein Fall bekannt, bei dem es so weit gekommen ist. Spätestens bei einer Abmahnung sollte der Auszubildende aufwachen.
Übrigens: Wenn Sie den Auszubildenden zur Prüfung anmelden, dann muss dieser den vollständigen Ausbildungsnachweis vorlegen. Er kommt also ohnehin nicht drum herum, diesen letztendlich zu führen. Tut er das in letzter Sekunde, dann hat das im Übrigen auch noch den Nachteil, dass wertvolle Zeit, die zur Vorbereitung auf die Prüfung genutzt werden sollte, für den Ausbildungsnachweis verwendet wird.
Extra Tipp: Geben Sie dem Azubi einmal in der Woche Zeit, den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen, beispielsweise am Freitagnachmittag. In dieser Zeit, beispielsweise für 20-30 Minuten, hat er keine andere Aufgabe und widmet sich ausschließlich seinem Ausbildungsnachweis. So sollte es in Zukunft keine Probleme geben.