Damit sind Sie nicht auf die gewöhnlichen Geschäfte in Ihrem Unternehmen beschränkt. Vielmehr ermächtigt die Prokura auch zu ungewöhnlichen und branchenfremden Geschäften. Wie weit Ihre Befugnis darüber hinausreichen, zeigt die folgende Übersicht.
Tätigkeit
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Von Prokura abgedeckt
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Von Prokura nicht abgedeckt
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Abschluss von Vergleichen
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X
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Abschluss von Versicherungsverträgen
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X
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Anmietung von Geschäftsräumen
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X
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Aufgabe des Handelsgewerbes
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X
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Belastung von Grundstücken
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X
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Einlegung von Rechtsmitteln
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X
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Einstellung von Mitarbeitern
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X
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Eröffnung von Bankkonten
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X
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Erteilung einer Prokura
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X
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