So steigen Sie ohne Meisterbrief ins Handwerk ein

Sieht man sich die Gründungszahlen im Handwerk genauer an, stellt man fest: Die zulassungsfreien Handwerke, also Betriebe ohne Meisterbrief, sind der Motor für den Boom im Handwerk. Möchten auch Sie sich im Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig machen? Hier die wichtigsten Punkte der neuen Handwerksordnung zur Unternehmensgründung ohne Meisterbrief.
Zulassungsfreie Handwerke und handwerkähnliche Gewerbe
Generell gilt: Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief, also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben sowie den Eintrag in die Handwerksrolle. Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Handwerksordnung unter der Anlage A als Handwerksberufe aufgeführt.
Handwerke und Gewerbe ohne Meisterbrief
In so genannten handwerksähnlichen und zulassungsfreien Handwerken und Gewerben kann seit Anfang 2004 ein Unternehmen auch ohne Meisterbrief gegründet werden. Diese Berufsgruppen sind unter Anlage B der Handwerksordnung aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem Modellbauer, Uhrmacher, Goldschmiede, aber auch Textil-Handdrucker, Handschuhmacher und Kosmetiker.

"Ohne Meisterbrief": Die "Altgesellenregelung"
"Gesellen mit sechsjähriger Berufserfahrung – so genannte Altgesellen – erhalten einen Rechtsanspruch darauf, ihr Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen", so das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einem Info-Papier. Voraussetzung für eine Anlage-A-Gründung: Die berufserfahrenen Gesellen müssen mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben. Der Nachweis kann von den Altgesellen beispielsweise durch Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen erbracht werden.
"Über die Ausübungsberechtigung entscheidet nach Anhörung der zuständigen Handwerkskammer die zuständige Bezirksregierung oder das zuständige Regierungspräsidium", so das BMWA in Berlin. Ausnahme: Für Gesundheitshandwerke und Schornsteinfeger gilt diese Neuregelung der Handwerksordnung nicht.

Anlage A: Gründung mit angestelltem Meister
Dachdecker, Maler, Tischler: Für die Selbstständigkeit in einem Handwerk der Anlage A braucht man einen Meisterbrief. Das BMWA weist aber ausdrücklich auf einen Sonderweg durch die Neuordnung der Handwerksordnung hin: Sie können ein Unternehmen der Anlage A auch ohne eigenen Meisterbrief gründen, indem Sie einen Handwerksmeister (beispielsweise als Betriebsleiter) einstellen.