So sorgen Sie für Sicherheit beim Unterrichtsgang

Ein Unterrichtsgang ist pädagogisch wertvoll. Allerdings ist diese Unterrichtsform auch mit Gefahren verbunden, z. B. durch den ungewohnten Weg und die unbekannten Besonderheiten der besuchten Institution. Geben Sie die folgenden Tipps an Ihre Lehrer weiter, damit Schulausflüge ohne Zwischenfälle erfolgreich enden.

Holen Sie die Genehmigung des Schulleiters ein

Ein Schulausflug muss durch den Schulleiter genehmigt werden. Dadurch wird er zur schulischen Veranstaltung mit allen rechtlichen Konsequenzen, vor allem dem Unfallschutz für Schüler, Lehrer und Begleitpersonen. Darüber hinaus muss die Schulleitung natürlich über Aktionen, die von den üblichen Abläufen abweichen, Bescheid wissen.

Denken Sie auch daran, sich mit betroffenen Personen abzusprechen, z. B. mit Fachlehrern, wenn beispielsweise durch den Unterrichtsgang deren Unterricht ausfällt. 

Nehmen Sie Begleitpersonen mit

Nicht in jedem Fall brauchen Sie eine zusätzliche Begleitperson. Doch bitten Sie eine Schülermutter, einen Studierenden oder einen Fachlehrer, der durch die Exkursion eine Freistunde hat, vor allem dann um Begleitung, wenn

  • der Weg oder das Verkehrsmittel eine erhöhte Gefährdung darstellt, z. B. die Fahrt mit einem öffentlichen Bus oder einer S-Bahn.
  • der Besuch der Institution oder des Betriebes am besten in kleineren Gruppen durchgeführt werden sollte.
  • die Klasse sehr groß ist.

Beachten Sie hierzu die Verordnung in Ihrem Bundesland. Treffen Sie mit der Begleitperson und der Einrichtung, die Sie besuchen werden, exakte Absprachen.

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