Der aktuelle Winteraufschwung beschert vielen Unternehmen steile Gewinne. Davon sollen auch die Mitarbeiter profitieren – am besten in Form von Sonderzahlungen. Denn wenn Sie Ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen als variable Vergütung gewähren, gehen Sie kein Risiko ein, im nächsten oder übernächsten Jahr die selben Zahlungen leisten zu müssen.
Sonderzahlungen richtig einsetzen
Neben den festen – an der Arbeitszeit orientierten – Gehalt, können Sie Arbeitnehmern Sonderzahlungen gewähren. Darunter fallen Leistungen, die nur aus bestimmten Anlässen gewährt werden, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, aber auch Leistungsprämien und Erfolgsbeteiligungen. Sonderzahlungen können Teil der üblichen Vergütung sein oder zusätzlich gewährt werden.
Achtung
Wenn Ihre GmbH tarifgebunden ist, müssen Sie beachten, was der jeweilige Tarifvertrag über Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (einschließlich der Sonderzahlungen) vorgibt. Enthält der Vertrag feste Vorgaben und keine Öffnungsklausel,haben Sie kaum einen Gestaltungsspielraum. Unbenommen bleibt es Ihnen aber, übertarifliche Leistungen zusätzlich zum laufenden Gehalt zu zahlen.
Sonderzahlungen: So vergüten Sie persönliche Leistung
Bei einer leistungsbezogenen Vergütung belohnen Sie in erster Linie die individuelle Leistung Ihres Mitarbeiters. Dazu setzt diese Vergütungsform das Erreichen eines oder mehrerer Ziele voraus. Inwieweit Ihr Mitarbeiter die vereinbarten Ziele erreicht hat, ist dann ausschlaggebend für die Höhe der Sonderzahlungen.
Ausgangspunkt: Zielvorgabe
Zielvereinbarungen können eine Vielzahl von Unternehmenszielen zum Gegenstand haben:
- quantitatives Ziel wie Kundenumsatz, Neukunden, Deckungsbeitrag oder
- "weiche" – also nicht finanzielle – Ziele wie Teamfähigkeit, Kundenzufriedenheit etc.
Die Vergütung nach Zielvereinbarung erfordert einen relativ hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand. Sie ist daher nicht für alle Mitarbeiter geeignet. Am Besten Sie nutzen Zielvereinbarungen nur für Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen.
Um Zielverfehlungen und Frustration auf Mitarbeiterseite zu vermeiden, stellen Sie in jedem Fall sicher, dass das Leistungsziel
- anspruchsvoll, aber erreichbar,
- objektiv messbar und
- eindeutig formuliert ist.
Prämienzahlung
Werden die Ziele erreicht, erhält der Mitarbeiter eine Sonderzahlung – in der Regel als Prämie. Eine entsprechende Prämienlohnvereinbarung könnte etwa so lauten:
„Für die Steigerung der _____________________ (z.B. Nettoumsätze) um ___% pro Quartal (im Vergleich zum Vorjahresquartal) erhält der Arbeitnehmer eine Bruttoprämie in Höhe von ___% seines Bruttomonatsgehalts. Für eine geringere Steigerung der _____________ (z.B. Nettoumsätze) als um ___%, jedoch für eine höhere Steigerung als ___% pro Quartal (im Vergleich zum Vorjahresquartal) wird die Prämie anteilig gezahlt.“
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